Förderung des Einsatzes von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern
Förderung von Investitionen und Ausbildung von Tagesmüttern und Tagesvätern in Oberösterreich. Anträge von Rechtsträgern und selbstständigen Tageseltern möglich. Gültig von 01.09.2022 bis 31.08.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Investitionen und Ausbildungen von Tagesmüttern bzw. Tagesvätern, um die Betreuung von Kindern im Rahmen des Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes zu stärken und neue Bildungs- und Betreuungsangebote zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Ausbildungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Facheinschlägige Ausbildung der Tagesmütter bzw. Tagesväter
- Persönliche Eignung
- Behördliche Bewilligung gemäß Oö. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
- Regelmäßige entgeltliche Betreuung von Kindern für einen Tagesabschnitt
- Erstmalige Tätigkeitsaufnahme als Tagesmutter bzw. Tagesvater in der jeweiligen Abrechnungsperiode
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Rechnungen für Investitionen
- Nachweise über die Ausbildungskosten
Beschreibung
In Oberösterreich unterstützt eine Initiative des Amts der Oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft investive Maßnahmen und Ausbildungen für Tagesmütter und ‑väter. Ziel ist es, das Angebot an pädagogisch qualifizierten Betreuungsplätzen im Rahmen des Oö. Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetzes bedarfsgerecht auszubauen und neue Bildungs- und Betreuungsangebote zu schaffen. Die Förderschwerpunkte umfassen Aus- & Weiterbildung, Bildung, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Als Zuschuss deckt das Programm sowohl Anschaffungen als auch fachliche Weiterbildungen ab. Anspruchsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen ebenso wie privat tätige, selbstständige und angestellte Tageseltern mit entsprechender Fachqualifikation.
Voraussetzung für eine Förderung sind eine facheinschlägige Ausbildung, persönliche Eignung, eine behördliche Bewilligung sowie die regelmäßige, entgeltliche Betreuung von Kindern über einen Tagesabschnitt hinaus. Neu eintretende Tageseltern müssen zusätzlich einen bundeszertifizierten Ausbildungslehrgang mit Gütesiegel absolvieren. Antragsberechtigt sind Rechtsträger gemäß Rundschreiben und selbstständige Tageseltern, die formlos einreichen. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions- und Ausbildungskosten, belegt durch Rechnungen und Nachweise. Gefördert werden beispielsweise Ausstattung pädagogischer Räumlichkeiten, Spiel- und Sicherheitsmaterialien sowie Seminargebühren und Curriculumsfortbildungen. Innovativ ist die Berücksichtigung neu eingerichteter Betreuungsangebote: Tageseltern, die in der jeweiligen Abrechnungsperiode erstmalig tätig werden, schaffen neue Plätze und können hierfür Investitionskosten geltend machen. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 01.09.2022 bis zum 31.08.2027. Mit dieser Maßnahme werden flächendeckend qualitativ hochwertige Betreuungsangebote geschaffen und der fachliche Austausch unter pädagogischen Expert:innen nachhaltig gefördert.