Förderung des Essensbeitrages in Kinderbetreuungseinrichtungen
Befreiung vom Essensbeitrag in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Auszahlung bis zu 84,85 € monatlich direkt an die Betreuungseinrichtung. Anträge fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden durch Befreiung vom Essensbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen in Wien, um finanzielle Entlastung bei der Verpflegung von Kindern bis zur Schulpflicht zu gewährleisten.
Förderfähige Ausgaben
- Essenskosten (Gabelfrühstück, Mittagessen, Jause)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kind besucht eine Kinderbetreuungseinrichtung
- Kind ist noch nicht schulpflichtig
- Hauptwohnsitz in Wien
- Kind und Antragstellende wohnen im selben Haushalt
- Bezug von Mindestsicherung ODER monatliches Netto-Einkommen ≤ 2.019,06 € (inkl. Familienbeihilfe)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kopie des Nettogehalts (inkl. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld)
- Bescheid über Arbeitslosengeld
- Bescheid über AMS-Beihilfe
- Nachweis Mindestsicherung
- Lehrlingsentschädigungsnachweis
- Kinderbetreuungsgeld-Bescheid
- Krankengeld-Bescheid
- Unterhaltsnachweis (Alimente)
- Studienbeihilfe-Bescheid
- Wochengeld-Bescheid
- Pensionsbescheid (Pension, Witwen- und Waisenpension)
- Entnahmebestätigung des Steuerberaters (bei Selbstständigkeit)
Beschreibung
Die Förderung zur Befreiung vom Essensbeitrag in Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen unterstützt einkommensschwache Familien und Alleinerziehende, deren Kind oder Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schulpflichtbeginn eine städtische oder anerkannte private Betreuungseinrichtung in Wien besuchen. Als Zuschuss werden bis zu 84,85 € monatlich übernommen, wobei die Auszahlung direkt an die jeweilige Einrichtung erfolgt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Familien bei den Verpflegungskosten für Frühstück, Mittagessen und Jause vollständig zu übernehmen und dadurch den Zugang zu frühkindlicher Betreuung zu sichern.
Interessierte Antragstellende müssen den Hauptwohnsitz in Wien nachweisen und ihr Kind im selben Haushalt leben lassen. Berechtigt sind Personen mit Bezug von Mindestsicherung oder einem monatlichen Nettohaushaltseinkommen von höchstens 2 019,06 € (inklusive Familienbeihilfe). Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich, solange Fördermittel verfügbar sind, und gilt jeweils für einen Betreuungszeitraum von zwölf Monaten, längstens von 1. September bis 31. August des Folgejahres. Dem Antrag sind Kopien aller relevanten Einkommensnachweise beizufügen – von Nettogehalt und Kindergeldbescheid bis zu Pensionen und Wochengeld. Der Nachweis des Kitabesuchs muss von der Leitung der Betreuungseinrichtung oder den Tageseltern bestätigt werden.
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