Förderung des Fischereiwesens, Fonds zur Sicherung einer bäuerlichen Landwirtschaft in Oö.
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für allgemeine Fischereiförderung, bäuerliche Fischproduktion und Präventionsmaßnahmen gegen fischfressende Prädatoren in Oberösterreich. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums für Wassertiere, Besatz mit heimischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten, Stützung und Wiederansiedlung autochthoner Bestände, Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie Präventionsmaßnahmen zur Abwehr fischfressender Prädatoren.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen an Fischteichanlagen und Hälterbecken
- Besatzkosten mit heimischen Fischarten
- Schutz- und Präventionsmaßnahmen gegen Prädatoren
- Projekt- und Forschungsmaterialien
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss den Förderungszielen entsprechen
- Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit müssen gesichert sein
- Andere öffentliche Fördermittel müssen bei Antragstellung bekanntgegeben werden
- Notwendige Bewilligungen (wasser- und naturschutzrechtlich) müssen vorliegen
- Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb bzw. Fischwässer in Oberösterreich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsantrag
- Eigenleistungsaufstellungen
- Rechnungen
- Zahlungsbelege
- Jahresabschluss bei Vereinen
Beschreibung
Der Fonds zur Sicherung einer bäuerlichen Landwirtschaft in Oberösterreich fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen sämtliche Maßnahmen, die den Lebensraum von Wassertieren nachhaltig verbessern. Hierzu zählen Allgemeine Fischereiförderung für den Besatz mit heimischen Fisch-, Muschel- und Krebsarten sowie die wissenschaftliche Begleitung von Projekten zur Fischereiwirtschaft und ‑ökologie. Auch die Bäuerliche Fischproduktion wird unterstützt: Das umfasst die Errichtung und Sanierung von Fischteichanlagen und Hälterbecken sowie den Einbau präventiver Schutzeinrichtungen gegen fischfressende Prädatoren. Ergänzend ermöglicht ein eigener Förderzweig präventive Abwehrmaßnahmen gegen Fischotter, Graureiher und andere Prädatoren, um Schäden an bestehenden Teichanlagen frühzeitig zu vermeiden. Anträge können jederzeit und ohne Fristbegrenzung eingereicht werden.
Förderungsberechtigt sind u. a. der Oberösterreichische Landesfischereiverband, Fischereireviere, Vereine mit Fischwässern sowie Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Standort in Oberösterreich. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Übereinstimmung mit den Förderungszielen, die Nachweisführung aller Kostenpositionen sowie die Vorlage wasser- und naturschutzrechtlicher Bewilligungen. Als förderfähige Aufwendungen gelten unter anderem Baumaßnahmen an Teichanlagen, Besatzkosten mit geschützten Arten, Material für Forschungsvorhaben und Schutzmaßnahmen gegen Prädatoren. Notwendige Unterlagen sind ein vollständig ausgefüllter Förderungsantrag, Rechnungen, Zahlungsbelege, Eigenleistungsaufstellungen und bei Vereinen der Jahresabschluss. Die Abwicklung erfolgt durch die Abteilung Land- und Forstwirtschaft im Amt der Oberösterreichischen Landesregierung in Linz.