Zuschuss

Förderung des Jagdwesens in Kärnten

Einzelförderung des jagdlichen Brauchtums in Kärnten für Jagdhornbläsergruppen, Jagdkulturvereine, Falknerei, Aus- und Aufklärungsaktionen etc. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Einzelförderung zur Unterstützung des jagdlichen Brauchtums wie Jagdhornbläsergruppen, Jagdkulturvereine, Jagdtracht, Falknerei, Ausbildungs- und Aufklärungsaktionen, Hubschrauberfütterungsaktionen, Beratungskosten bzw. Nicht-Amtliche Sachverständigenkosten und Förderung von jagdlichen Projekten.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausbildungs- und Aufklärungsaktionen
  • Beratungskosten
  • Nicht-amtliche Sachverständigenkosten
  • Ausstattung für jagdliches Brauchtum
  • Kosten für jagdliche Projekte

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Projektantrags
  • Zusage der Förderung durch die Abwicklungstelle
  • Sitz oder Tätigkeit in Kärnten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag

Beschreibung

Die „Förderung des Jagdwesens in Kärnten“ unterstützt gezielt das jagdliche Brauchtum in vielfältigen Facetten. Gefördert werden unter anderem Jagdhornbläsergruppen, Jagdkulturvereine sowie die Anschaffung traditioneller Jagdtrachten. Auch Falknerei-Vereine und Aus- sowie Aufklärungsaktionen können einen Zuschuss erhalten. Darüber hinaus zählen Hubschrauberfütterungs­einsätze in Notzeiten, Beratungskosten inklusive nicht-amtlicher Sachverständigenhonorare sowie jagdliche Projekte aller Art zu den förderfähigen Maßnahmen. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, sofern Sitz oder Tätigkeit in Kärnten nachgewiesen wird. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten ein schriftlicher Projektantrag und die Bewilligung durch die zuständige Abwicklungsstelle. Eine zeitliche Begrenzung ist nicht vorgesehen, sodass Förderinteressierte flexibel planen können.

Adressiert ist die Förderung an natürliche und juristische Personen, Unternehmen, Interessenverbände, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen sowie öffentliche Einrichtungen mit klarer Verbindung zum Jagdwesen in Kärnten. Die Zuschüsse decken Ausgaben für Ausstattungen, Fortbildungs- und Aufklärungs­maßnahmen ebenso ab wie Beratungskosten und Kosten für Sachverständigenleistungen. Ziel der Initiative ist es, die lebendige Tradition des Jagdwesens nachhaltig zu stärken, fachliche Kompetenz zu fördern und das Bewusstsein für Hege und Naturschutz zu steigern. Durch die unkomplizierte Einzelförderung erhalten engagierte Akteur:innen aus Land- und Forstwirtschaft sowie dem Freizeitbereich eine direkte finanzielle Unterstützung zur Umsetzung ihrer jagdlichen Vorhaben.

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