Förderung des K-ElWOG Fonds
Fondsförderung des Landes Kärnten für neue Technologien zur Ökostromerzeugung (Pilotanlagen, Studien, Energieeffizienzprogramme). Antragstellung vor Projektbeginn möglich. Gültig ab 01.01.2014, unbegrenzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Errichtung von Pilotanlagen zur Ökostromerzeugung mit deutlichen Effizienz- und Nachhaltigkeitssteigerungen, Förderung von Studien und Konzepten zu neuen Ökostromtechnologien sowie Programme zum effizienten Einsatz von Energie im Bundesland Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Errichtung von Pilotanlagen zur Ökostromerzeugung
- Kosten für Studien und Konzepterstellung zu neuen Ökostromtechnologien
- Kosten für Programme zum effizienten Einsatz von Energie
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Natürliche oder juristische Person
- Antragstellung vor Projektbeginn
- Einhaltung der Emissionsgrenzen (Abgase, Lärm etc.)
- Installation von Messeinrichtungen zur Erfassung von Wärme- und Stromabgabe sowie Emissionen
- Inanspruchnahme einschlägiger Förderungseinrichtungen anderer Gebietskörperschaften
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben über den Antragsteller (Name, Adresse, Organisationsform)
- Beschreibung des Projektes (technische Unterlagen)
- Erwartete CO₂-Einsparung
- Finanzierungsplan
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
Bewertungskriterien
- Entscheidende Verbesserungen gegenüber vergleichbaren Anlagen (Wirkungsgrad, Nachhaltigkeit, Umweltaspekte)
- Beitrag zu neuen Technologien der Ökostromerzeugung
- Einbindung von Forschungs- oder Bildungseinrichtungen
Beschreibung
Der K-ElWOG Fonds der Kärntner Landesregierung (Abteilung 15 – Standort, Raumordnung und Energie) unterstützt in Kärnten Privatpersonen und Unternehmen bei der Errichtung innovativer Ökostromanlagen und der Umsetzung umfassender Energieeffizienzprogramme. Gefördert werden Pilotanlagen, Studien und Konzepte zu neuen Technologien sowie Maßnahmen zur optimalen Energienutzung. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen, die maximale Projektdauer beträgt 24 Monate. Die Förderung ist seit dem 01.01.2014 unbefristet verfügbar; eine Antragseinreichung verursacht keine Kosten.
Gefördert werden Investitionskosten für maßgebliche Pilotprojekte mit nachweislich gesteigertem Wirkungsgrad und umweltfreundlicher Nachhaltigkeit, Kosten für wissenschaftliche Studien und Konzepterstellungen sowie Aufwendungen für Programme zum effizienten Energieeinsatz. Voraussetzung ist die Einhaltung behördlicher Emissionsgrenzen (Abgase, Lärm) und die Installation von Messeinrichtungen zur lückenlosen Dokumentation von Wärme-, Stromabgabe und Emissionen. Zudem sind weitere öffentliche Fördermittel anderer Gebietskörperschaften in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Innovationsgrad, Beitrag zu neuen Ökostromtechnologien und Kooperation mit Forschungs- oder Bildungseinrichtungen. Dem Antrag beizulegen sind Angaben zu Antragstellenden (Name, Adresse, Organisationsform), eine technische Projektbeschreibung, erwartete CO₂-Einsparung, Finanzierungsplan und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Dieses Programm leistet einen entscheidenden Beitrag zur regionalen Energiewende und zum Klimaschutz im Bundesland Kärnten.