Förderung des Kleingartenwesens
Förderung des Kleingartenwesens in Brandenburg zur Stärkung von Kleingartenvereinen durch Investitionen in Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen. Richtlinie gilt vom 12.09.2025 bis 31.12.2026. Anträge schriftlich an LELF Potsdam.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Kleingartenwesens im Land Brandenburg zur Durchgrünung der Städte, zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Verbesserung der Lebensqualität durch investive gemeinschaftliche Vorhaben für Öffentlichkeitsarbeit, öffentliche Zugänglichkeit und Schulungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Investive Ausgaben zum Erhalt, Um- und Ausbau von Vereinsgebäuden
- Erneuerung baulicher Anlagen inklusive Begleitpflanzungen
- Fachgerechter Rückbau und Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe
- Erstausstattung mit Büromöbeln und IT-Grundausstattung
- Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Publikationen, Ausstellungen)
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ertüchtigung privater Abwassergruben
- Ausgaben für Speisen und Getränke
- Ausgaben für Werbematerial
- Personalkosten innerhalb der Vereine
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit nach § 2 Bundeskleingartengesetz
- Nachweis der steuerlichen Gemeinnützigkeit für den Landesverband
- Aktueller Vereinsregisterauszug
- Gültige Vereinssatzung
- Lageplan und Maßnahmenkonzept
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Projektbeschreibung oder Kurzkonzept
- Nachweis des Eigenanteils (Kontoauszug)
- Nachweis der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
- Nachweis der steuerlichen Gemeinnützigkeit
- Aktuelle Satzung
- Aktueller Vereinsregisterauszug
- Beschluss zur Durchführung und Finanzierung
- Pacht- oder Nutzungsvertrag
- Lageplan der Kleingartenanlage
- Lageplan der Maßnahme
- Fotos des Ist-Zustands
Beschreibung
Die Förderrichtlinie zur Stärkung des Kleingartenwesens in Brandenburg unterstützt gemeinnützige Kleingartenvereine und den Landesverband Brandenburg der Gartenfreunde e.V. bei investiven Gemeinschaftsvorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Öffentlichkeitsarbeit und Qualifizierung. Zwischen dem 12. September 2025 und dem 31. Dezember 2026 können förderberechtigte Organisationen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 30.000 € pro Kalenderjahr beantragen. Investitionsmaßnahmen umfassen den Erhalt, Umbau oder Neubau von Vereinsgebäuden und baulichen Anlagen, die Erneuerung von Außenanlagen einschließlich Begleitpflanzungen, den fachgerechten Rückbau asbesthaltiger Baustoffe sowie die Erstanschaffung von Büromöbeln und IT-Grundausstattung. Darüber hinaus werden nichtinvestive Ausgaben für Flyer, Publikationen, Ausstellungen, Fortbildungen, Konferenzen und Schulungen gefördert. Die Finanzierungsquote beträgt 60 % bis 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, Eigenleistungen können bis zu 40 % angerechnet werden.
Voraussetzungen sind der Nachweis der kleingärtnerischen bzw. steuerlichen Gemeinnützigkeit, ein aktueller Vereinsregisterauszug sowie ein Lageplan mit Maßnahmenkonzept. Für die Antragstellung ist das vollständig ausgefüllte Formular an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Potsdam-Groß Glienicke zu senden. Dem Antrag beizufügen sind Projektbeschreibung oder Kurzkonzept, Finanzierungsplan mit Eigenanteil-Nachweis, gültige Satzung, Pachtvertrag bzw. Nutzungsvertrag, Lagepläne und Fotos des Ist-Zustands. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung im Vorschussprinzip, der abschließende Verwendungsnachweis muss in Form eines Sach- und zahlenmäßigen Berichts erbracht werden. Mit dieser Förderung leistet das Kleingartenwesen einen wichtigen Beitrag zur Durchgrünung urbaner Räume, zum Klima- und Umweltschutz sowie zur Steigerung der Lebensqualität in Brandenburgs Gemeinden.
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