Förderung des Privatwalds
Förderung der Privatwaldbetreuung in Baden-Württemberg für private Waldbesitzer:innen. Umfangreiche Betreuungsvarianten – von fallweiser bis ständiger (vertraglicher) Betreuung – werden mit bis zu 75 % gefördert. Förderanträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung privater Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bei der fachlichen Betreuung und nachhaltigen Bewirtschaftung ihres Waldes durch förderfähige forstliche Dienstleistungen gemäß Privatwaldverordnung Baden-Württemberg.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für forstliche Betreuung und Dienstleistungen
- Dienstleistungsrechnungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Waldbesitz in Baden-Württemberg
- Abschluss einer Privatwaldvereinbarung oder eines Betreuungsvertrages nach PWaldVO
- Einreichung des Förderantrags innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Original Vertrag
- Förderantrag
- De-minimis-Erklärung
- Sachkundenachweis (bei Drittanbietern)
- Rechnung des Dienstleisters
- Zahlungsnachweis
Beschreibung
Die Förderung der Privatwaldbetreuung in Baden-Württemberg richtet sich an private Waldbesitzer:innen, die ihre Waldflächen fachlich begleiten und langfristig nachhaltig bewirtschaften möchten. Über die Privatwaldverordnung (PWaldVO) können sowohl fallweise Betreuungsleistungen als auch ständige vertragliche Betreuungsmodelle in Anspruch genommen werden. Je nach Betreuungsvariante deckt die Förderquote bis zu 75 % der förderfähigen Kosten ab, wobei die Förderhöhe gestaffelt zwischen 40 % und 75 % liegt. Unterstützt werden sämtliche notwendigen forstlichen Dienstleistungen, von der Holzernteplanung über Bestandespflege bis hin zur Betriebsorganisation. Private Waldbesitzer:innen profitieren dabei von flexiblen Laufzeiten zwischen 36 und 120 Monaten und der Möglichkeit, den Antrag fortlaufend einzureichen.
Voraussetzung für eine Förderung ist neben dem Waldbesitz in Baden-Württemberg der Abschluss einer Privatwaldvereinbarung oder eines Betreuungsvertrages gemäß PWaldVO sowie die Einreichung des Förderantrags innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss. Förderfähig sind ausschließlich Dienstleistungsrechnungen, während die Umsatzsteuer ausgeschlossen bleibt. Zur Antragstellung werden das Original des Betreuungsvertrages, der vollständig ausgefüllte Förderantrag, eine De-minimis-Erklärung, ein Sachkundenachweis bei Drittanbietern, die Rechnung des Dienstleisters sowie ein Zahlungsnachweis benötigt. Nach positiver Bewilligung sorgt die zuständige untere Forstbehörde für die Auszahlung der Mittel, sofern der Mindestbetrag von 250 € pro Antragsverfahren erreicht wird. Dieses Förderangebot stärkt die Beratungskompetenz und trägt wesentlich zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur ökonomischen Stabilität privater Wälder in Baden-Württemberg bei.
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