Zuschuss

Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen (WIPANO)

Zuschüsse für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zur Patentierung, Normung und Standardisierung innovativer Forschungsergebnisse. Einreichungen fortlaufend bis zu unterschiedlichen Fristen je Förderschwerpunkt (bis 31.10.2027 bzw. 31.05.2027).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Max. 200.000 € je Verbundpartner
Förderquote: 50% - 85%
Projektdauer: 24–36 Monate

Förderziel

Ziel des Programms ist es, den Technologietransfer und Wissenstransfer durch die Förderung der Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) sowie die aktive Beteiligung an Normungs- und Standardisierungsgremien zu stärken. Darüber hinaus werden Kooperationsprojekte zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen gefördert, um neueste Forschungsergebnisse in Normen und Standards zu überführen und dadurch deren Verbreitung und Markteintritt innovativer Technologien zu beschleunigen.

Förderfähige Ausgaben

  • Beratungsleistungen zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherchen
  • Patentanwalts- und Amtsgebühren
  • Kosten-Nutzen-Analysen
  • Normungsrecherchen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Eigenleistungen und Barzahlungen
  • Ausgaben außerhalb des bewilligten Förderzeitraums
  • Kosten, die bereits durch andere Förderprogramme gedeckt sind

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • KMU mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeiter*innen und Jahresumsatz ≤ 100 Mio. €
  • Hochschulen und öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland
  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit Sitz in Deutschland
  • für Patentierung: keine Schutzrechtsanmeldung in den letzten 3 Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. KMU-Erklärung (EU-KMU-Definition)
  2. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  3. Projektbeschreibung mit Zeitplan
  4. De-minimis-Erklärung
  5. aktueller Jahresabschluss oder BWA
  6. Kooperationsvereinbarung (bei Verbundprojekten)
  7. Erklärung zu Subventionserheblichen Tatsachen

Bewertungskriterien

  • Innovationspotenzial
  • Nutzen für die deutsche Wirtschaft
  • Marktpotenzial
  • Relevanz für KMU
  • Erfolgsaussichten der Projektumsetzung
  • Schlüssigkeit des Normungs- und Standardisierungskonzepts

Beschreibung

Das Förderprogramm WIPANO unterstützt Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland dabei, technologische Innovationen und Forschungsergebnisse durch Patente sowie durch Normung und Standardisierung wirtschaftlich zu verwerten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), größere gewerbliche Betriebe, gemeinnützige Organisationen und staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen können anteilige Zuschüsse von 50 % bis 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Gefördert werden Beratungsleistungen zur Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherchen, Patentanwalts- und Amtsgebühren sowie Aufwendungen für Normungsrecherchen, Normenmanagement, DIN SPEC/VDE SPEC-Erstellung, Personalkostenpauschalen für Gremiensitzungen, Reisekosten, Prototypenbau und Marketingkonzepte. Die maximale Fördersumme beträgt 200.000 € je Verbundpartner, die Projektlaufzeit 24 bis 36 Monate. Antragsberechtigt sind KMU mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. €, Hochschulen und öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen und Vereine mit Sitz in Deutschland. Für Patentierungsvorhaben muss in den letzten drei Jahren keine Schutzrechtsanmeldung erfolgt sein, Modul 2 setzt eine vorherige Durchführung von Modul 1 voraus.

Das Programm gliedert sich in die Förderschwerpunkte «Patentierung – Unternehmen», «Normung – Unternehmen» und «Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung». Einreichungen sind über das elektronische Antragssystem easy-Online fortlaufend möglich: Patentierungsanträge bis zum 31.10.2027, Normierungsanträge bis zum 31.05.2027, Skizzen für Wissenstransfer bis zum 31.05.2026 und Anträge dazu bis zum 31.05.2027. Bewertet werden Innovationspotenzial, Nutzen für die Wirtschaft, Marktpotenzial, KMU-Relevanz, Umsetzungsaussichten und Schlüssigkeit der Normungsstrategie. Erforderliche Unterlagen umfassen u. a. KMU-Erklärung, Handelsregisterauszug, Projektbeschreibung mit Zeitplan, De-minimis-Erklärung, Jahresabschluss/BWA und Kooperationsvereinbarung. Ziel ist die Stärkung des Technologietransfers und die rasche Verbreitung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards.

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