Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Ostunterfranken
Die Stiftung der Sparkasse Ostunterfranken fördert gemeinnützige Projekte in Haßfurt, den Haßbergen, Königsberg und Ebern in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Sport, kirchliche Zwecke sowie Bildung. Fortlaufende Einreichung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung der Sparkasse Ostunterfranken unterstützt dauerhaft Projekte und Maßnahmen zur Förderung des Gemeinwohls in Haßfurt, den Haßbergen, Königsberg und Ebern in den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalpflege, Sport, kirchliche Zwecke sowie Bildung und Erziehung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz des Projekts im Gebiet Haßberge (Haßfurt, Königsberg, Ebern)
- Gemeinnütziger Status mit gültigem Freistellungsbescheid
- Einzureichende Satzung der Organisation oder des Vereins
- Aktueller vollständiger Registerauszug
- Ggf. Vollmacht für Vertreter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzung der Körperschaft/Organisation oder des Vereins
- Aktueller Registerauszug
- Freistellungsbescheid
- Vollmacht für Vertreter
- Ggf. weitere Unterlagen zum Vorhaben
Beschreibung
Die Stiftung der Sparkasse Ostunterfranken engagiert sich dauerhaft für das Gemeinwohl in Haßfurt, den Haßbergen, Königsberg und Ebern. In Form von Zuschüssen werden gemeinnützige Projekte aus vielfältigen Themenfeldern gefördert: Bauten und Denkmalschutz, Bildung und Erziehung, Sport und Bewegung, Arbeit und Soziales, Infrastruktur und Städtebau sowie Aus- und Weiterbildung ebenso wie Kultur und Medien. Träger:innen mit Sitz im Fördergebiet – beispielsweise Vereine, Stiftungen, kirchliche Einrichtungen oder Bildungseinrichtungen – können auf diese Weise nachhaltige Maßnahmen realisieren, die das lokale Miteinander stärken und regionale Besonderheiten erhalten. Die Stiftung stellt ihre Mittel fortlaufend bereit, um sowohl etablierte Initiativen als auch neue Vorhaben wirkungsvoll zu unterstützen.
Die Antragstellung ist ganzjährig möglich und setzt einige formale Anforderungen voraus: Neben dem gemeinnützigen Status mit gültigem Freistellungsbescheid sind ein aktueller Registerauszug, die Satzung der Körperschaft sowie gegebenenfalls eine Vollmacht für vertretungsberechtigte Personen einzureichen. Zur Prüfung des Vorhabens können ergänzende Unterlagen zum Projektgegenstand hinzugefügt werden. Nach Prüfung der eingereichten Dokumente entscheidet der Stiftungsbeirat zügig über eine Zuwendung. Auf diese Weise erhalten Organisationen in der Region die nötige Planungssicherheit, um ihre Projekte zeitnah umzusetzen und einen nachhaltigen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten.