Förderung für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes
Förderprogramm der NÖ Landesregierung zur Erhaltung des ländlichen Wegenetzes in Niederösterreich. Anträge sind jeweils bis zum 30. September eines Jahres möglich. Gültig ab 29.09.2025.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Verbesserung des funktionsfähigen, sicheren und nutzbaren ländlichen Wegenetzes in Niederösterreich.
Förderfähige Ausgaben
- Instandhaltung und Erneuerung der Fahrbahndecken
- Verstärkung des Tragkörpers
- Grädern und Walzen von Schotterdecken
- Sanierung von Nebenanlagen (Gräben, Verrohrungen, Brücken)
- Maschineneinsatz mit Maschinisten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Räumung von Schnee und Eis
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Weg im öffentlichen Gut
- Weg im Privateigentum ohne Nutzungseinschränkungen
- Baulicher Zustand mindestens PKW-Verkehr zulässig
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen
- Verpflichtungserklärungen
- Kostenvoranschläge
Bewertungskriterien
- Gesamtlängen der Güterwege pro Einwohnerzahl
- Finanzkraft der Gemeinde
- Gebietslage (benachteiligtes Gebiet/Berggebiet)
- Bestand von Windkraftanlagen
Beschreibung
Förderung für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes in Niederösterreich
Dieses Förderprogramm der Niederösterreichischen Landesregierung unterstützt öffentliche Einrichtungen sowie private Antragsteller:innen, die zur Instandhaltung und Erneuerung des ländlichen Wegenetzes verpflichtet sind. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie die Instandhaltung und Erneuerung von Fahrbahndecken, Verstärkung des Tragkörpers, Grädern und Walzen von Schotterdecken sowie die Sanierung von Nebenanlagen (Gräben, Verrohrungen, Brücken) einschließlich Maschineneinsatz mit Maschinist:innen. Ausgeschlossen sind Aufwendungen für Räumung von Schnee und Eis. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Weg im öffentlichen Gut oder im Privateigentum ohne Nutzungseinschränkungen liegt und baulich mindestens PKW-Verkehr zulässt. Die Förderquote bewegt sich je nach Projekt und Antragsteller:in zwischen 20 % und 60 %, wobei private Erhaltungsverpflichtete stets mit 60 % gefördert werden können.
Antragsverfahren und Fristen
Für die Aufnahme in das Jahreserhaltungsprogramm des Folgejahres ist der Förderantrag samt Verpflichtungserklärungen und Kostenvoranschlägen bis zum 30. September eines Jahres bei der NÖ Agrarbezirksbehörde – Fachabteilung für Güterwege einzureichen. Ab dem 29. September 2025 ist das Programm unbefristet gültig. Die Entscheidung erfolgt auf Basis von Bewertungskriterien wie Güterweglängen je Einwohner:in, Finanzkraft der Gemeinde, Gebietscharakter (benachteiligte bzw. Berggebiete) und Windkraftanlagendichte. Ziel ist die langfristige Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit des ländlichen Wegenetzes. Interessierte Gemeinden, Güterweggemeinschaften, Personenvereinigungen und Einzelbetriebe können so ihre örtliche Infrastruktur nachhaltig stärken und erhalten.
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