Zuschuss

Förderung für die Gründung einer Bürgergenossenschaft im Programm „STARKES DORF+“

Zuschuss für die Gründung einer gemeinwohlorientierten Bürgergenossenschaft im ländlichen Raum Hessens. Förderhöhe bis 7.500 €, Eigenanteil 10 %. Anträge digital jederzeit möglich bis Budgetende.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: Bis zu 7.500 € je Gründung
Förderquote: 90%
Projektdauer: 18 Monate

Förderziel

Unterstützung von Initiativen bei den Gründungskosten für Bürgergenossenschaften zur nachhaltigen Sicherung der Daseinsvorsorge und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im ländlichen Raum Hessens.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Beratung und Begleitung (Businessplan, Satzung, Gründungsversammlung)
  • Ausgaben für das Gründungsgutachten
  • Gebühren für die Eintragung ins Genossenschaftsregister
  • Leistungen des Genossenschaftsverbands e. V.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Mitgliederwerbung
  • Kosten für Infoveranstaltungen
  • rückwirkende Kosten vor Bewilligung
  • laufende Personalaufwendungen
  • Ausgaben mit Gewinnerzielungsabsicht (Dividenden)

Antragsberechtigt

  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG)
  • Zweck und Geschäftsmodell müssen gemeinwohlorientiert sein (keine Dividendenausschüttung)
  • Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Projektwirkung im ländlichen Raum Hessens
  • Vor Antragstellung noch kein abgeschlossener Beratungsvertrag mit dem Genossenschaftsverband

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Bestätigung des Genossenschaftsverbands e. V.
  4. Kontoverbindung der Initiative
  5. Fotos des Projektstandorts
  6. Screenshot des konkreten Projektstandorts
  7. Erlaubnis des Eigentümers bei Immobilie

Bewertungskriterien

  • Relevanz für das Gemeinwohl
  • Nachhaltigkeit der Gründung
  • Qualität der Projektbeschreibung
  • Reihenfolge des Antragseingangs

Beschreibung

Das Programm „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei unterstützt die Gründung gemeinwohlorientierter Bürgergenossenschaften in ländlichen Regionen Hessens. Förderfähig sind Genossenschaften, gemeinnützige Organisationen, Existenzgründer:innen, Interessenverbände und Vereine, die als eingetragene Genossenschaft (eG) ein Modell für Daseinsvorsorge und gesellschaftlichen Zusammenhalt ins Leben rufen. Ein digital jederzeit möglicher Antrag ermöglicht Zuschüsse bis 7.500 € für Beratung und Begleitung (Businessplan, Satzung, Gründungsversammlung), Gründungsgutachten, Registereintragung und Leistungen des Genossenschaftsverbands e. V. bei einer 90 %–Förderquote; der Eigenanteil beträgt 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wesentliche Voraussetzungen sind ein gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell ohne Dividendenausschüttung, Projektwirkung im ländlichen Raum Hessens sowie der Nachweis, dass vor Antragstellung noch kein Beratungsvertrag mit dem Genossenschaftsverband abgeschlossen wurde.

Die Laufzeit beträgt bis zu 18 Monate, innerhalb derer die Mittel abgerufen und das Gründungsvorhaben realisiert werden müssen. Bewertungskriterien sind Relevanz für das Gemeinwohl, Nachhaltigkeit, Qualität der Projektbeschreibung und Eingangsdatum des Antrags. Förderfähige Ausgaben schließen alle mit dem Gründungsprozess verbundenen Leistungen ein, während Kosten für Mitgliederwerbung, Infoveranstaltungen, rückwirkende Kosten, laufende Personalaufwendungen und aussichtslose Projekte ausgeschlossen sind. Interessierte Initiativen stellen einen formlosen Antrag über das digitale Portal und reichen eine Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Bestätigung des Genossenschaftsverbands, Kontoangaben, Fotos und Genehmigungen bei Bedarf ein. Die Hessische Staatskanzlei erteilt nach Prüfung einen Zuwendungsbescheid, nach Projektabschluss erfolgt der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Monaten.

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