Zuschuss

Förderung für die Umsetzung von Kleinprojekten im Programm STARKES DORF+

Das Land Hessen unterstützt ehrenamtliche Initiativen in ländlichen Räumen bei Kleinprojekten zur Aufwertung öffentlicher Orte mit einem Zuschuss von 1.000 € bis 7.500 € (Förderquote bis 90 %). Es gilt das Prioritätsprinzip, Anträge sind bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets möglich.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Fördersumme: 1.000 € – 7.500 €
Förderquote: 90 %
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Unterstützung von Kleinprojekten in Hessens ländlichen Räumen zur Gestaltung und Aufwertung öffentlicher Orte und sozialen Begegnungsstätten mit bürgerschaftlichem Engagement.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Sitzgelegenheiten
  • Anlegung von Beeten
  • Installation von Spielgeräten
  • Renovierung und Instandhaltung
  • Beratungsleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Personalkosten
  • Rückwirkende Kosten
  • Institutionelle Förderung
  • Maßnahmen zur Naherholung

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Initiative (z. B. Verein, Stiftung, Genossenschaft)
  • Projekt in ländlichem Raum Hessens
  • Förderung gemeinwohlorientiert und sozial integrativ
  • Eigenanteil von mindestens 10 % und bürgerschaftliches Engagement
  • Projekt darf noch nicht begonnen sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Angebote/Kostenvoranschläge ab 1.000 €
  4. Behördliche Genehmigungen
  5. Standortnachweis und Fotos

Bewertungskriterien

  • Priorität des Antragseingangs
  • Qualität und Aussagekraft des Antrags
  • Sozialer Mehrwert und Gemeinwohlorientierung
  • Nachhaltigkeitsaspekte

Beschreibung

Im Programm „STARKES DORF+“ fördert die Hessische Staatskanzlei gemeinwohlorientierte Kleinprojekte, die in ländlichen Kommunen Hessen s öffentliche Orte, Begegnungsstätten und Dorfgemeinschaftshäuser neu gestalten oder instand setzen. Antragsberechtigt sind Interessenverbände, Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften, die ein Projekt noch nicht begonnen haben und einen Eigenanteil von mindestens 10 % sowie bürgerschaftliches Engagement einbringen. Die Förderung umfasst drei Ansätze: Projektbegleitung und -beratung (z. B. Coaching, Fachgutachten), Umsetzung von Kleinprojekten (z. B. Sitzgelegenheiten, Beete, Spielgeräte, Renovierungsmaßnahmen) und Gründung von Bürgergenossenschaften. Projekte sollen einen spürbaren Mehrwert für alle Einwohner:innen leisten, nachhaltig wirken und zum sozialen Miteinander beitragen.

Gefördert werden zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 1.000 € bis 7.500 € mit einer Förderquote von bis zu 90 %. Das Gesamtprojektvolumen darf 15.000 € nicht überschreiten. Nicht förderfähig sind u. a. laufende Personalkosten, rückwirkende Kosten, institutionelle oder entgeltliche Maßnahmen. Anträge können digital bis zur Ausschöpfung des jährlichen Budgets eingereicht werden, es gilt das Prioritätsprinzip. Zur Bewerbung sind einzureichen: aussagekräftige Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Angebote beziehungsweise Kostenvoranschläge ab 1.000 €, behördliche Genehmigungen sowie Standortnachweis und Fotos. Die Hessische Staatskanzlei prüft Anträge nach Reihenfolge des Eingangs, Qualität des Konzeptes sowie sozialem Mehrwert und Nachhaltigkeitsaspekten. Nach Bewilligung erfolgt die Mittelabrufung flexibel, die Projektdauer ist auf 12 Monate begrenzt, der Verwendungsnachweis sechs Monate nach Projektabschluss vorzulegen.

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