Förderung für freie Kulturinitiativen - Entwicklung von Projekten und Konzepten
Förderung der Entwicklung freier Kulturprojekte und Konzepte zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen in Kärnten. Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden die Entwicklung von Projekten und Konzepten zu aktuellen Themen von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz und damit zusammenhängende Recherchetätigkeiten. Die nach der Ausschreibung zur Verfügung stehenden Mittel werden unabhängig von einer allfälligen Jahresförderung gewährt.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vorhaben, die bereits in Jahresprogrammen enthalten sind
- Vorhaben, für die bereits eine Kulturförderung des Landes Kärnten gewährt wurde
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Öffentliche Ausschreibung
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular innerhalb der Einreichfrist
- Kärnten-Bezug
- Freie Kulturinitiativen im Sinne der Definition der IG KIKK
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular
- Ausschreibungsunterlagen (veröffentlicht auf kulturchannel.at)
Beschreibung
Die Förderung für freie Kulturinitiativen unterstützt die Konzeption und Entwicklung innovativer Projekte und Konzepte zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragestellungen in Kärnten. Gefördert werden sowohl die Ausarbeitung thematischer Projektentwürfe als auch damit verbundene Recherchetätigkeiten. Die bereitgestellten Mittel werden unabhängig von bestehenden Jahresförderungen vergeben und bieten als Zuschuss eine flexible Finanzierungsgrundlage für kulturelle Akteur:innen in den Bereichen Kultur und Medien. Durch die Möglichkeit der fortlaufenden Antragseinreichung können Initiativen zeitnah auf neue Herausforderungen und Entwicklungen reagieren.
Antragsberechtigt sind freie Kulturinitiativen im Sinne der IG KIKK mit eindeutigem Kärnten-Bezug, hierzu zählen natürliche und juristische Personen – von Bürger:innen über Unternehmen bis hin zu Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Grundvoraussetzungen sind eine öffentliche Ausschreibung, ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular sowie der Nachweis des Kärnten-Bezugs und der Definition freier Kulturinitiativen. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits in Jahresprogrammen enthalten sind oder für die bereits eine Kulturförderung des Landes Kärnten gewährt wurde. Zum Einreichungsprozess gehören das Antragsformular und die offiziellen Ausschreibungsunterlagen der Abteilung Kunst und Kultur; alle relevanten Fristen und Details werden auf der Kulturplattform des Landes veröffentlicht.