Zuschuss

Förderung für Jugendherbergen

Finanzielle Unterstützung der Jugendherberge in Neusiedl am See. Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Burgenland

Förderziel

Diese Förderung dient zur finanziellen Unterstützung der Jugendherberge in Neusiedl am See.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung eines Förderantrags

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag

Beschreibung

Die Förderinitiative des Landes Burgenland bietet gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in Neusiedl am See eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung zur Modernisierung und Instandhaltung der örtlichen Jugendherberge. Im Fokus steht der Ausbau der Infrastruktur sowie städtebauliche Anpassungen, um zukunftsfähige und attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten für Besucher:innen und Schüler:innen zu schaffen. Der gewährte Zuschuss trägt dazu bei, dass die Jugendherberge den wachsenden Ansprüchen an zeitgemäße Ausstattung und barrierefreie Zugänge gerecht werden kann. Durch die unkomplizierte Antragsstellung auf Basis einer Einzelentscheidung des Landes resultiert eine zügige Förderbewilligung ohne feste Fristbindung.

Interessiert sind insbesondere Betreiber:innen der Jugendherberge in Neusiedl am See, die als gemeinnützige Träger oder öffentliche Institutionen tätig sind. Voraussetzung für den Förderbezug ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags, der jederzeit beim Amt der Burgenländischen Landesregierung gestellt werden kann. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Maßnahmen zu erbringen. Durch die direkte Förderart Zuschuss wird eine klare Budgetierung der Investitionen ermöglicht, ohne Eigenmittelquoten festzulegen. Diese kontinuierlich verfügbare Förderung schafft Planungssicherheit und unterstützt die nachhaltige Entwicklung der Jugendarbeit im Burgenland. Weitere Details und den Antragsvordruck stellt das Amt der Burgenländischen Landesregierung auf Anfrage bereit.

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