Förderung für Jungunternehmer
Zuschuss für Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und -übernahmen in Vorarlberg (10 % der förderbaren Kosten, max. Bemessungsgrundlage € 50.000), Anträge jederzeit via Hausbank möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen und -übernahmen, insbesondere entgeltlicher Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, Umbauten und Modernisierungen, Ablöse bzw. Übernahme von Darlehensverpflichtungen und Warenlager.
Förderfähige Ausgaben
- Entgeltlicher Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
- Kosten für berufsspezifische Softwarelizenzen
- Umbauten, Erneuerungen, Modernisierungen und Rationalisierungen
- Aufwand für Ablösen oder Übernahme von Darlehensverpflichtungen
- Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (Warenlager)
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Alle Arten von Personenkraftwagen
- Kosten des Steuerberaters
- Leibrenten
- Ablöse des Kundenstocks/Firmenwertes
- Aus- und Weiterbildungskosten
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg
- Erstmalige hauptberufliche selbstständige gewerbliche Existenz (mindestens 80 %)
- Beginn der Tätigkeit nicht länger als ein Jahr vor Antrag
- In den letzten fünf Jahren vor Gründung/Übernahme keine wirtschaftliche Selbstständigkeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen
- Bestätigung der Gebietskrankenkasse (ÖGK) über bisher unselbstständige Tätigkeit
- Nachweis der Gewerbeberechtigung
- Kreditwirtschaftliche Stellungnahme der Bank
- Nachweis über Inanspruchnahme möglicher Bundesförderung
Beschreibung
Förderung für Jungunternehmer:innen in Vorarlberg
Die Förderung richtet sich an natürliche Personen und Personengesellschaften/GmbHs, die als Mitglieder der Wirtschaftskammer Vorarlberg erstmals überwiegend hauptberuflich (mindestens 80 %) eine selbstständige gewerbliche Existenz gründen oder übernehmen und deren Tätigkeit nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Ziel des Programms ist die Unterstützung von Gründungs- und Übernahmeaufwendungen innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung. Gefördert werden unter anderem der entgeltliche Erwerb von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, berufsspezifische Softwarelizenzen sowie Umbauten, Erneuerungen und Modernisierungen. Auch der Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für das Warenlager sowie der Aufwand für Ablösen oder Übernahmen von Darlehensverpflichtungen finden Bezuschussung.
Förderkonditionen und Antragsverfahren
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 10 % der anerkannten förderfähigen Kosten, maximal auf Basis einer Bemessungsgrundlage von € 50.000, bei einer Mindestsumme von € 10.000. Nicht gefördert werden unter anderem Personenkraftwagen, Kosten der Steuerberatung, Leibrenten, Aus- und Weiterbildungskosten sowie Grunderwerb. Anträge können jederzeit über die Hausbank eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen umfassen eine Projektbeschreibung, Kostenvoranschläge bzw. Kostenschätzungen, eine Bestätigung der Gebietskrankenkasse über bisher unselbstständige Tätigkeit, den Nachweis der Gewerbeberechtigung, eine kreditwirtschaftliche Stellungnahme der Bank sowie den Nachweis etwaiger Bundesförderungen. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage entsprechender Abrechnungsunterlagen beziehungsweise einer Endabrechnung und einer Bestätigung zur widmungsgemäßen Verwendung.