Förderung für Maßnahmen des Jugendschutzes
Gefördert werden Initiativen unterschiedlicher Rechtsträger im Bereich Jugendschutz mit Fokus auf Bewusstseinsbildung, Prävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen. Vergaberunden erfolgen quartalsweise, Anträge grundsätzlich jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Information, Beratung und finanzieller Unterstützung zur Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Jugendschutz. Ziel ist es, die Eigenverantwortung von Kindern und Jugendlichen zu stärken, sie vor Gefahren zu schützen, die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung für Kinderschutz zu fördern und Eltern sowie Erziehungsberechtigte in ihrer Verantwortung zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einreichung erfolgt mindestens einen Tag vor Projektbeginn
- Förderungsansuchen gemäß bereitgestellter Vorlage
- Maßnahmen müssen den Zielen des Steiermärkischen Jugendgesetzes (StJG 2013) entsprechen
- Jugendschutz- und präventionsspezifische Aktivitäten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktuelles Förderungsansuchen gemäß bereitgestellter Vorlage
- Vorlage De-minimis-Erklärung (bei Kapitalgesellschaften)
- Gewaltschutzkonzept (für verbandliche Jugendarbeit)
- Eventuell weitere erforderliche Beilagen
Beschreibung
Die Förderung für Maßnahmen des Jugendschutzes in der Steiermark richtet sich an Jugendorganisationen, Vereine, Bildungseinrichtungen, öffentliche Stellen, Unternehmen, Existenzgründer:innen, Privatpersonen sowie Stiftungen und begleitet Projekte in den Themenfeldern Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales. Im Fokus stehen die Stärkung der Eigenverantwortung junger Menschen, die Sensibilisierung für Gefahren und Risiken sowie die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung für Kinderschutz. Erkenntnisorientierte Initiativen profitieren von Beratungs- und Informationsleistungen ebenso wie von finanziellen Zuschüssen, mit denen präventive und schützende Maßnahmen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche nachhaltig zu unterstützen.
Bewerbungen können grundsätzlich jederzeit – spätestens einen Tag vor Projektbeginn – eingereicht werden und werden in quartalsweisen Vergaberunden (15. Dezember, 15. März, 15. Juli, 15. Oktober) geprüft. Als Zuwendungsvoraussetzungen gelten ein Förderungsansuchen gemäß der bereitgestellten Vorlage, die inhaltliche Übereinstimmung mit den Zielen des Steiermärkischen Jugendgesetzes (StJG 2013) sowie jugendschutz- und präventionsspezifische Aktivitäten. Kapitalgesellschaften fügen eine De-minimis-Erklärung bei, verbandliche Jugendarbeit darüber hinaus ein Gewaltschutzkonzept. Weitere erforderliche Unterlagen und Formulare stehen beim Förderungsmanagement der Steiermärkischen Landesregierung zur Verfügung.