Förderung für Modellprojekte Smart Cities – Stadtentwicklung und Digitalisierung
Zuschuss für kommunale Smart-City-Modellprojekte zur nachhaltigen digitalen Modernisierung (integrierte Stadtentwicklung), 65 % der Kosten (bis zu 2,5 Mio. € in Phase A, 15 Mio. € in Phase B), Anträge einmal jährlich; aktuell keine Antragsstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung unterstützt Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Smart-City-Strategien zur nachhaltigen digitalen Modernisierung sowie zur Verbesserung der Lebensqualität durch sektorübergreifende Stadtentwicklungsmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten (Strategie- und Konzeptentwicklung, Beratungsleistungen, thematische Fortbildungen)
- Erste Investitionen in Phase A
- Investive Maßnahmen (Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur, Ausstattung)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften in Deutschland
- Gemeindeverbände
- Interkommunale Kooperationen (z. B. Städtenetzwerke, Stadt-Umland-Partnerschaften)
- Beachtung der Leitlinien der Smart City Charta
- Gesamtstädtischer räumlicher Bezug der Strategien
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
- Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Ratsbeschluss der Kommune
Bewertungskriterien
- Integrationsgrad der Smart City Charta
- Nachhaltigkeit und sektorübergreifende Ansätze
- Qualität und Umsetzbarkeit der Strategien und Maßnahmen
- Partizipation und Erfahrungsaustausch
Beschreibung
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Kooperation mit der KfW Bankengruppe unterstützt öffentliche Einrichtungen bundesweit bei der Entwicklung und Umsetzung integrierter Smart-City-Strategien zur nachhaltigen digitalen Modernisierung. Gefördert werden kommunale Modellprojekte in zwei Phasen: In Phase A wird die Strategieentwicklung inklusive erster Investitionen über einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert, mit einer Zuschusshöhe von bis zu 2,5 Mio. € (davon 1 Mio. € für erste Umsetzungsmaßnahmen). Phase B ermöglicht die Umsetzung der erarbeiteten Ziele und Maßnahmen innerhalb von bis zu vier Jahren mit einer Fördersumme von bis zu 15 Mio. €. Die Förderung übernimmt in der Regel 65 % der förderfähigen Kosten, in Haushaltsnotlagen bis zu 90 %.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände sowie interkommunale Kooperationen wie Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften. Voraussetzung ist ein gesamtstädtischer räumlicher Bezug der Smart-City-Strategie, die Beachtung der Leitlinien der Smart City Charta und ein Ratsbeschluss für geplante Maßnahmen. Förderfähig sind Personal- und Sachkosten für Strategie- und Konzeptentwicklung, Beratungs- und Fortbildungsleistungen sowie investive Ausgaben für Hard- und Software, Infrastruktur und Ausstattung. Ein einmal jährlich stattfindender Projektaufruf markiert den Bewerbungszeitraum; derzeit ist allerdings keine Antragsstellung möglich. Die Auswahl erfolgt auf Basis von Nachhaltigkeit, sektorübergreifender Integration, Umsetzbarkeit und gelebter Partizipation. Kommunen profitieren neben finanzieller Unterstützung von einem kontinuierlichen Erfahrungsaustausch innerhalb der Modellprojekte.