Förderung für Projektbegleitung und Beratung im Programm „STARKES DORF+“
Das Land Hessen unterstützt Initiativen in ländlichen Räumen mit Zuschüssen von 1.000 bis 7.500 EUR für Coaching und Beratung zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Dorf. Fördersatz bis 90 %, Eigenanteil 10 %, Anträge bis zur Budgeterschöpfung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Initiativen in ländlichen Räumen Hessens durch Coaching und Beratungsleistungen im Rahmen der Planungsphase von Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das soziale Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Coaching und Beratungsleistungen
- Fachberatungen und Gutachten
- Prozessbegleitung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Institutionelle Förderung
- Laufende Personalkosten
- Anschaffungen über 15.000 EUR
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Initiative mit Rechtsform (z. B. Gesellschaft bürgerschaftlichen Rechts, Stiftung, Verein, Genossenschaft)
- Projektdurchführung in ländlichen Räumen Hessens
- Gemeinwohlorientierte Projektziele
- Eigenanteil von mindestens 10 %
- Bürgerschaftliches Engagement
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angebote/Kostenvoranschläge ab 1.000 EUR
- Fotos zum Status Quo
- Screenshot des Projektstandorts
- Genehmigungen (z. B. Nutzungsvereinbarung)
Bewertungskriterien
- Reihenfolge des Eingangs der Anträge
- Qualität und Vollständigkeit des Antrags
- Relevanz für ländlichen Zusammenhalt
Beschreibung
Das Förderprogramm „STARKES DORF+“ der Hessischen Staatskanzlei richtet sich an Initiativen in ländlichen Kommunen Hessens, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Lebensqualität fördern. Gefördert werden drei Ansätze: Projektbegleitung und -beratung, Umsetzung von Kleinprojekten sowie die Gründung von Bürgergenossenschaften. Zuschüsse zwischen 1.000 und 7.500 EUR unterstützen Coaching, Fachgutachten, Prozessbegleitung oder die Entwicklung neuer Begegnungsorte – von der Ideenskizze bis zur Nutzungsvereinbarung. Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden übernommen, der Eigenanteil beträgt mindestens 10 %. Jährlich stehen Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 EUR zur Verfügung, beantragbar bis zur Budgeterschöpfung. Die Antragstellung erfolgt digital über das Antragsportal, unterstützt durch Angebote oder Kostenvoranschläge ab 1.000 EUR, Fotos zum Status quo, Standort-Screenshots und erforderliche Genehmigungen.
Vereine, Genossenschaften, Stiftungen oder Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts können ihren Antrag einreichen, sofern das Projekt in einem nach Thünen-Typologie definierten ländlichen Raum umgesetzt wird und gemeinwohlorientierte Ziele verfolgt. Projekte, die bereits begonnen wurden, rückwirkende Kosten, laufende Personalkosten oder Investitionen über 15.000 EUR sind ausgeschlossen. Die Vergabe erfolgt nach Eingangsdatum und Vollständigkeit des Antrags. Bewilligte Projekte müssen bis zum 30. November des Bewilligungsjahres abgerechnet sein; die Gründung von Bürgergenossenschaften darf bis zu 18 Monate dauern. Nach Projektabschluss ist innerhalb von sechs Monaten ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Belegen einzureichen. „STARKES DORF+“ schafft damit unbürokratische Fördermöglichkeiten, um lebendige Orte des Miteinanders in Hessens ländlichen Räumen zu erhalten und neu zu gestalten.
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