Förderung für Transformations-Hubs (Modul B)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert den Aufbau und Betrieb thematisch orientierter Transformations-Hubs zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers in der Automobil- und Zulieferindustrie. Antragsskizzen können bis zum 13.03.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, bundesweit thematische Transformations-Hubs aufzubauen und zu betreiben, die Forschungsergebnisse entlang relevanter Wertschöpfungsketten der Automobil- und Zulieferindustrie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zielgruppengerecht aufbereiten, Wissen bündeln und durch Expertisen, Demonstratoren sowie Veranstaltungsformate kostenfrei und diskriminierungsfrei bereitstellen sowie Rückkanäle für Forschungsbedarfe etablieren.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Mieten und Nebenkosten
- Veranstaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit
- Systematische Analysen nationaler und internationaler Forschungsergebnisse
- Verträge für Sach- und Dienstleistungen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Möblierung und übliche Grundausstattung
- EDV-Ausstattung auf Arbeitsplatzebene
- Dienstreisen außerhalb des EWR
- Aktivitäten politischer Meinungsbildung
- Personalausgaben, die bereits aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit als neutraler Intermediär für Technologietransfer
- Projekt darf vor Bewilligung nicht begonnen haben
- Erbringung ausschließlich nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten
- Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Aktivitäten (Trennungsrechnung)
- Nachweis technologisch-wissenschaftlicher Kompetenz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stufe 1: Elektronische Vorhabenskizze mit thematischer Darstellung und Nachweis der Expertise und Kapazitäten
- Stufe 2: Förmlicher Förderantrag nach Aufforderung
- Stufe 2: Detaillierte Vorhabenbeschreibung und Finanzierungskonzept
- Stufe 2: Nachweise zur Trennungsrechnung bei wirtschaftlichen Tätigkeiten
Bewertungskriterien
- Relevanz des Themenschwerpunkts und Transformationsbedarf
- Kompetenzen, Erfahrung und Kapazitäten des Hubs
- Bundesweite Abdeckung und Passfähigkeit zum Programm
- Plausibilität des Transformations- und Wissenstransferkonzepts
- Leistungsportfolio und Maßnahmeplan
- Mehrwert gegenüber bestehenden Initiativen
- Nachhaltigkeit und Verstetigungskonzept
- Angemessenheit der Ausgaben/Kosten
Beschreibung
Förderlinie „Transformations-Hubs Modul B“ stellt ein bundesweites Zuschussprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) dar, das darauf abzielt, thematisch spezialisierte Hubs zur Stärkung des Wissenstransfers in der Automobil- und Zulieferindustrie zu etablieren. Transformations-Hubs bündeln Forschungsergebnisse entlang relevanter Wertschöpfungsketten, bereiten diese zielgruppengerecht auf und stellen Expertisen, Demonstratoren sowie Veranstaltungsformate kostenfrei und diskriminierungsfrei bereit. Durch enge Kooperation mit Multiplikator:innen wie regionalen Transformations-Netzwerken werden Bedarfe kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) systematisch identifiziert und als Rückkanal an Forschung und Entwicklung zurückgespiegelt. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss mit einer Förderquote von 100 % für einen maximalen Projektzeitraum von 36 Monaten. Antragsskizzen sind bis zum 13. März 2026 elektronisch über das easy-Online-Portal einzureichen; die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2029 gültig.
Förderberechtigt sind Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die als neutrale Intermediär:innen für den Technologietransfer tätig sind und ausschließlich nichtwirtschaftliche Aktivitäten erbringen. Verbund- und Einzelvorhaben sind zulässig, sofern eine Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten nachgewiesen wird. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Personalaufwendungen, Mieten und Nebenkosten, Veranstaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit, systematische Analysen nationaler und internationaler Forschungsergebnisse, Vertragsleistungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Reisekosten. Nicht förderfähig sind etwa EDV-Ausstattung auf Arbeitsplatzebene, politische Meinungsbildungsaktivitäten oder Dienstreisen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Die eingegangenen Skizzen werden nach Kriterien wie Relevanz des Themenschwerpunkts, Kompetenznachweis, bundesweite Abdeckung, Konzeptplausibilität, Nachhaltigkeit und Kostenangemessenheit bewertet. Nach positiver Erstbewertung erfolgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags.
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