Förderung gemeinnütziger Projekte der Stiftung Landwärts
Die Stiftung Landwärts unterstützt Hofgemeinschaften und Gruppen in ländlichen Regionen Deutschlands bei der Umsetzung gemeinnütziger Projekte auf dem Hofgelände, im Dorf und in der Region. Anfragen sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Begleitung von Gruppen, die einen Gemeinschaftshof gründen oder bereits besitzen, um auf diesem Rahmen gemeinnützige Herzensprojekte in Bereichen wie Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Kultur, Umwelt- und Naturschutz sowie bürgerschaftliches Engagement umzusetzen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gründung einer Hofgemeinschaft oder bestehende feste Gruppe
- Bereitschaft zum gemeinnützigen Projektstatus
- Eigentumserwerb oder fortgeschrittener Prozess zum Erwerb eines Hofobjekts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Anfrageformular
- Angaben zur Gruppenstruktur und zum Objekt
- Nachweis über Finanzierungsstand (sofern vorhanden)
Beschreibung
Die Stiftung Landwärts fördert bundesweit gemeinnützige Projekte von Hofgemeinschaften und festen Gruppen in ländlichen Regionen Deutschlands. Ziel ist es, alten Bauernhöfen neues Leben zu verleihen und sie als lebendige Gemeinschaftsorte für generationenübergreifende Begegnung, Kultur, Bildung, Umwelt- und Naturschutz sowie bürgerschaftliches Engagement zu etablieren. Als Zuschüsse unterstützt die Stiftung Initiativen, die auf dem Hofgelände, im Dorf und in der weiteren Region Herzensprojekte umsetzen möchten – von Jugend- und Altenhilfe über Aus- und Weiterbildung bis zu Energieeffizienz und Klimaschutz. Dank des gemeinnützigen Rahmens können Förderungsempfänger:innen Fördermittel beantragen, ohne einen eigenen Verein gründen oder umfangreiche Verwaltungsstrukturen aufbauen zu müssen. Die Stiftung begleitet die Gruppen mit Beratungskompetenz und ermöglicht so ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinschaft und Natur.
Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen, insbesondere Gruppen, die eine Hofgemeinschaft gründen oder bereits ein Objekt erworben haben bzw. sich in einem fortgeschrittenen Kaufprozess befinden. Voraussetzungen sind die Gründung einer festen Gemeinschaft, die Bereitschaft zum gemeinnützigen Projektstatus und der Nachweis über den Immobilienerwerb oder den Finanzierungsstand. Für die Bewerbung werden ein ausgefülltes Anfrageformular, Angaben zur Gruppenstruktur und zum Objekt sowie ggf. ein Finanzierungsnachweis benötigt. Anfragen und Förderanträge können jederzeit eingereicht werden, sodass Interessierte ohne feste Fristen ihre Projekte realisieren und das volle Potenzial eines Gemeinschaftshofs entfalten können.
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