Zuschuss

Förderung generationenrelevanter Projekte

Förderung generationenrelevanter Projekte in der Steiermark zur Stärkung älterer Generationen, chancengerechter Teilhabe und intergenerationellem Zusammenhalt. Laufende Einreichung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und sonstigen Aktivitäten, die die strategischen Zielsetzungen der A6 Fachabteilung Gesellschaft unterstützen und einen Beitrag zu den definierten Zielsetzungen sowie ausgewiesenen strategischen Handlungsfeldern und Schwerpunkten im Bereich Ältere Generationen leisten. Die Steiermark soll als chancengerechtes Bundesland für alle Generationen gestärkt werden, sodass alle Menschen ein selbstbestimmtes, aktives und würdiges Leben führen können.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kernaufgaben von Einrichtungen, die ohne Förderung nachhaltig erfüllt werden können
  • Maßnahmen ohne Zusammenhang zu Familien- und Generationenzielen
  • Innerorganisationales Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Leistungen im formalen Bildungssystem
  • Propaganda, politische und religiöse Werbung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erbringung einer Eigenleistung (finanzieller, materieller oder personeller Art)
  • Nachweis über erforderliche fachliche Kenntnisse und Ausfinanzierung
  • Achtung der Menschenwürde und keine Ausgrenzung oder Diskriminierung
  • Nachweis der notwendigen Qualifikationen und Ausbildungen des Personals

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. aktuelles Förderungsansuchen
  2. Gesamtkostenaufstellung
  3. bei Förderungsbeitrag >15.000 €: inhaltliches Konzept, Personalplan und Projektplan
  4. bei Förderungsbeitrag <2.500 €: vereinfachtes Ansuchen

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu strategischen Zielsetzungen der Fachabteilung
  • Berücksichtigung der Grundsätze (Diversität, Chancengerechtigkeit, Vernetzung, Nachhaltigkeit)
  • Fachlich-inhaltliche Qualität des Vorhabens
  • Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Träger:innen von generationenrelevanten Projekten in der Steiermark profitieren von einem fortlaufenden Zuschussprogramm, das speziell auf die Stärkung älterer Generationen, chancengerechte Teilhabe und intergenerationellen Zusammenhalt abzielt. Privatpersonen, Interessenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Institutionen können Fördermittel für Projekte in den Themenfeldern Soziales, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie sowie Arbeit & Soziales beantragen. Voraussetzung ist eine Eigenleistung in finanzieller, materieller oder personeller Form, der Nachweis fachlicher Kompetenz und Ausfinanzierung sowie die Einhaltung hoher ethischer Standards ohne Ausgrenzung oder Diskriminierung. Ziel ist eine Steiermark, in der alle Generationen selbstbestimmt, aktiv und würdig leben können. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss unterstützt das Programm nachhaltige Initiativen, die ältere Menschen empowern und generationenübergreifende Begegnungsräume schaffen.

Gefördert werden sowohl Personalkosten als auch Sachkosten, sofern die geplanten Maßnahmen zu den strategischen Zielsetzungen der A6 Fachabteilung Gesellschaft beitragen und Grundsätze wie Diversität, Chancengerechtigkeit, Vernetzung und Nachhaltigkeit berücksichtigen. Für Anträge bis 2.500 Euro genügt ein vereinfachtes Ansuchen, während bei Beträgen über 15.000 Euro ein detailliertes Konzept, Personal- und Projektplan vorzulegen sind. Die Begutachtung erfolgt laufend, mit Quartalsfristen für 2025 (15.12.2024, 15.03.2025, 15.07.2025 und 15.10.2025). Dem aktuellen Förderungsansuchen sind eine Gesamtkostenaufstellung sowie gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beizufügen. Die Auswahl orientiert sich an fachlich-inhaltlicher Qualität, Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit. Nicht förderfähig sind innerorganisationales Fort- und Weiterbildung, formale Bildungsleistungen sowie politisch-religiöse Werbemaßnahmen. So leistet dieses Förderprogramm einen wesentlichen Beitrag zum generationenübergreifenden Zusammenhalt in der Steiermark.

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