Förderung genossenschaftlichen Wohnens
Zinsgünstiges Darlehen und Tilgungszuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum; Kredit bis 100.000 € und Tilgungszuschuss bis 7,5 % möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen an Wohnungsgenossenschaften zur Selbstnutzung in Deutschland, sowohl bei Neugründung als auch bei Beteiligung an bestehenden Genossenschaften.
Förderfähige Ausgaben
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erwerb von Genossenschaftsanteilen an selbstgenutzten Wohnungsgenossenschaften in Deutschland
- Vorhaben muss den umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards entsprechen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Beschreibung
Dieses Förderdarlehen der KfW Bankengruppe richtet sich an Privatpersonen in ganz Deutschland, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten. Es umfasst ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 100.000 € sowie einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 7,5 % des Darlehensbetrags (maximal 7.500 €). Zentrale Themenfelder sind Wohnungsbau & Modernisierung sowie Infrastruktur & Städtebau. Die Finanzierung kann sowohl bei der Neugründung einer Wohnungsgenossenschaft als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Genossenschaft genutzt werden. Eine Förderung ist fortlaufend möglich und deckt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben ab.
Die Laufzeit des Kredits erstreckt sich von 48 bis zu 420 Monaten bei variablen Konditionen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Förderfähig ist ausschließlich der Erwerb von Genossenschaftsanteilen; Umschuldungen oder Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Voraussetzung für eine Bewilligung sind der Nachweis des anteiligen Erwerbs an einer selbstgenutzten Genossenschaftswohnung in Deutschland sowie die Einhaltung umwelt- und sozialrechtlicher Mindeststandards. Der Antrag wird über akkreditierte Finanzierungspartner gestellt und erfordert die Einreichung einer „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“. Dank des Tilgungszuschusses reduzieren sich die Rückzahlungsbeträge, wodurch sich die Gesamtkosten des Wohnvorhabens spürbar verringern. Detaillierte Informationen zu Konditionen, Ablauf und erforderlichen Unterlagen sind bei den Finanzierungspartnern erhältlich.