Zuschuss

Förderung Gewässerökologie

Förderung ökologischer Maßnahmen an Fließgewässern in Tirol zur Verbesserung des Gewässerzustands. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer, insbesondere Reduktion hydromorphologischer Belastungen zur Erreichung der Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans und des Wasserrechtsgesetzes.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Genossenschaften
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragseinreichung vor Baubeginn
  • Baubeginn innerhalb von 1 Jahr nach Förderzusage
  • Einhaltung der Förderungsrichtlinien des Bundes und des Landes Tirol

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ansuchenformblätter
  2. Technischer Bericht inklusive Beschreibung der ökologischen Wirkungen
  3. Relevante Pläne
  4. Aufstellung der Einzelmaßnahmen und Anlagenteile
  5. Detaillierte Kostenschätzung und -aufstellung
  6. Finanzierungsplan
  7. Behördliche Genehmigungsbescheide (wasserrechtliche Bewilligung)

Beschreibung

Seit April 2022 stellt das Land Tirol fortlaufend Zuschüsse für ökologische Maßnahmen an Fließgewässern bereit, um den ökologischen Gewässerzustand zu verbessern und nationale Vorgaben umzusetzen. Als Teil der Förderbereiche Umwelt-/Naturschutz sowie Energieeffizienz & Klimaschutz richtet sich das Programm an öffentliche Einrichtungen, Genossenschaften, Privatpersonen und Unternehmen. Neben kommunalen Akteur:innen wie Gemeinden und Wasserverbänden profitieren auch physische und juristische Personen, etwa Betreiber:innen von Wasserkraftanlagen. Die Antragseinreichung ist ganzjährig möglich. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Antragstellung vor Baubeginn; der Gesamtausführung der Bauarbeiten sollte innerhalb eines Jahres nach Förderzusage gestartet werden. Zudem muss die Einhaltung der Förderrichtlinien des Bundes und des Landes Tirol gewährleistet sein.

Im Zentrum der Förderung stehen Projekte zur Reduktion hydromorphologischer Belastungen gemäß den Vorgaben des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans und des Wasserrechtsgesetzes. Gefördert werden Vorhaben zur Verbesserung der Durchgängigkeit, zur Minderung von Ausleitungs-, Rückstau- und Schwalleffekten sowie zur naturnahen Umgestaltung morphologisch veränderter Fließgewässerabschnitte. Für die vollständige Antragstellung sind neben den Ansuchenformblättern ein technischer Bericht mit Beschreibung der ökologischen Wirkungen, maßgebliche Pläne, eine detaillierte Aufstellung der Einzelmaßnahmen und Anlagenteile, eine transparente Kosten- und Finanzierungsauflistung sowie alle behördlichen Genehmigungsnachweise einzureichen. Die enge Zusammenarbeit von Bund und Land Tirol sorgt für eine effiziente Abwicklung und leistet einen nachhaltigen Beitrag zum Schutz und zur Aufwertung der Gewässerlandschaften.

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