Zuschuss

Förderung grenzüberschreitende und interregionaler Projekte und Initiativen

Förderung von Projekten mit europäischem und grenzüberschreitendem Charakter in der Steiermark. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden und sind unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.08.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Über Antrag werden Förderansuchen zu Projekten mit europäischem und grenzüberschreitendem Charakter bearbeitet, Förderungsmittel bewilligt und ausbezahlt sowie deren widmungsgemäße Verwendung geprüft.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ansuchen muss der Europastrategie entsprechen
  • Ein Ansuchen um Förderung muss vor Projektbeginn eingebracht werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenaufstellung bzw. Finanzierungsplan inkl. rechtlich relevanter Unterlagen

Beschreibung

Das Förderprogramm Förderung grenzüberschreitende und interregionale Projekte und Initiativen in der Steiermark richtet sich an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine, Unternehmen und Bildungseinrichtungen, die Vorhaben mit europäischem Charakter realisieren möchten. Es unterstützt Projekte in den Bereichen Regionalförderung sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und stellt als Zuschuss finanzielle Mittel bereit, um Konzeption, Umsetzung und den fachgerechten Abschluss zu fördern. Anträge werden vor Projektbeginn eingereicht, fortlaufend bearbeitet und in Einklang mit der Europastrategie bewertet. Ziel ist die Bewilligung, Auszahlung sowie die Überprüfung der zweckgerechten Verwendung der Fördermittel und somit eine nachhaltige Stärkung der internationalen Zusammenarbeit innerhalb der Region.

Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular, eine detaillierte Projektbeschreibung und eine Kostenaufstellung beziehungsweise ein Finanzierungsplan inklusive aller rechtlich relevanten Unterlagen erforderlich. Wesentliche Voraussetzungen sind die Übereinstimmung des Projektvorhabens mit der Europastrategie und die fristgerechte Einreichung vor Projektbeginn. Da die Förderfrist unbegrenzt ist, können Förderansuchen jederzeit gestellt werden. Die darauffolgende Prüfung umfasst auch die Verwendungsnachweisprüfung, wodurch Transparenz und Wirksamkeit der geförderten Initiativen gewährleistet werden. Diese Struktur erleichtert Projektträger:innen, die grenzüberschreitende und interregionale Kooperationen in der Steiermark umsetzen und einen europäischen Mehrwert schaffen möchten.

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