Förderung im Bereich Marktstrukturverbesserung (Ernährungswirtschaft / Absatzförderung)
Förderung investiver Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Brandenburg. Anträge können ab sofort gestellt werden; Richtlinie gilt vom 09.11.2024 bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Mit der Förderung von investiven Maßnahmen zur Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse soll in Bezug auf Art, Menge und Qualität des Angebotes eine bessere Anpassung an die Erfordernisse des Marktes erreicht werden. Damit sind insbesondere Voraussetzungen für höhere Erlöse der Erzeuger zu schaffen. Dies dient der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und einer höheren Wertschöpfung einheimischer Erzeugnisse.
Förderfähige Ausgaben
- Erfassung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Lagerung
- Kühlung
- Sortierung
- marktgerechte Aufbereitung
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Investitionen auf der Einzelhandelsstufe
- Verarbeitung von Erzeugnissen aus Drittländern
- eingebrachte Grundstücke, Gebäude und technische Anlagen
- Wohnbauten nebst Zubehör
- Anschaffungskosten für PKW und Vertriebsfahrzeuge
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis über 40 % Lieferverträge über mindestens fünf Jahre nach Investitionsabschluss
- Unabhängiges Gutachten zur betriebswirtschaftlichen Rentabilität und Wirtschaftlichkeit
- Beginn der Investition erst nach Bewilligung (Ausnahme bei vorzeitigem Beginn in Ausnahmefällen)
- Erfüllung der KMU-Kriterien (<250 Beschäftigte, <50 Mio. € Umsatz oder <43 Mio. € Bilanz)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Handels- oder Genossenschaftsregisterauszug
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag
- Grundbuchauszug
- Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Investitionskonzept und Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Kostenplan mit Kostenvoranschlägen
- Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigungen
- Lieferverträge zum Rohwarenbezug
- Vertrag/Koooperationsvereinbarung und Geschäftsplan bei Kooperationen
- subventionserhebliche Erklärung für EIP-Vorhaben
- Vertrag und Geschäftsplan des Erzeugerzusammenschlusses
- Bestätigung der Hausbank bei Investitionsvolumen ab 50 000 €
Bewertungskriterien
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Nachweis der langfristigen Lieferverträge
- Innovationspotenzial
- Nachhaltigkeit und Effizienzsteigerung
- Regionale Wertschöpfungsketten
Beschreibung
Die Initiative des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg fördert investive Projekte zur Erfassung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Land Brandenburg. Ziel ist es, Angebot und Marktanforderungen in Art, Menge und Qualität optimal aufeinander abzustimmen und damit die Erlöse der Erzeuger:innen zu steigern. Förderberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Verarbeitungs- und Vermarktungsebene mit unter 250 Beschäftigten sowie Erzeugerorganisationen (außer Obst und Gemüse) und Qualitäts-Erzeugerzusammenschlüsse mit mindestens fünf Mitgliedern. Voraussetzung ist unter anderem der Nachweis von Lieferverträgen über mindestens 40 % der Investitionskapazität für fünf Jahre nach Realisierung, ein unabhängiges Gutachten zur Rentabilität und die Einhaltung der KMU-Kriterien. Die Richtlinie ist vom 9. November 2024 bis zum 31. Dezember 2026 gültig; Antragseingänge werden fortlaufend entgegengenommen, eine Bewilligung erfolgt jedoch erst nach Freigabe des Bundeshaushalts.
Förderfähig sind Aufwendungen für Neu- und Ausbau sowie Modernisierung technischer Einrichtungen, darunter Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, aufbereitende Verpackung, Etikettierung und innerbetrieblicher Umbau. Ausgeschlossen bleiben Investitionen auf der Einzelhandelsstufe, in Grundstücke, gebrauchte Anlagen, Büroeinrichtungen, Vertriebsfahrzeuge, Leasing- und Pachtkosten sowie Zinsen. Die Förderquote bewegt sich je nach Vorhaben zwischen 10 % und 60 %, ergänzt durch Boni für Qualitäts- oder regional gebundene Erzeugnisse. Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mithilfe der dort hinterlegten Formulare. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den detaillierten Voraussetzungen und Bewertungskriterien gewährleistet bestmögliche Erfolgsaussichten bei der Förderzusage.
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