Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms
Zuschüsse des Bundes für Substanzerhalt und Restaurierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln in Schleswig-Holstein. Bundesbeteiligung bis zu 50 %. Antragstellung über die Landesdenkmalschutzbehörden. Derzeit keine aktuellen Fristen.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln durch Substanzerhalt und Restaurierung.
Förderfähige Ausgaben
- Substanzerhalt
- Restaurierung historischer Bausubstanz und Orgeln
Nicht förderfähige Ausgaben
- Renovierungsarbeiten
- Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen
- Reine Unterhaltungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen dürfen vor Bewilligung nicht begonnen worden sein
- Nachweis über Denkmalschutzstatus des Objekts
- Einreichung des Antrags über die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular für Denkmalschutz-Sonderprogramme
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Stellungnahme der Landesbehörde zur Denkmalbedeutung
Beschreibung
Das Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert in Schleswig-Holstein den Substanzerhalt sowie die Restaurierung national bedeutsamer Kulturdenkmäler und historischer Orgeln. Im Fokus steht die Bewahrung des kulturellen Erbes durch finanzielle Zuschüsse, die eine Bundesbeteiligung von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ermöglichen. Als Begünstigte kommen Existenzgründer:innen, Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen und Unternehmen infrage, die Maßnahmen im Bereich Kultur, Städtebau oder ländliche Entwicklung umsetzen. Aktuell sind keine Antragsfristen ausgeschrieben; Interessierte können sich jedoch bereits auf die künftige Antragseinreichung über die zuständigen Landesdenkmalschutzbehörden vorbereiten.
Gefördert werden ausschließlich Projekte, die der Substanzerhaltung oder der fachgerechten Restaurierung dienen. Ausgenommen sind Renovierungsarbeiten, umnutzungsbezogene Modernisierungen und reine Unterhaltungsmaßnahmen. Voraussetzungen für eine Zuwendung sind der Denkmalschutzstatus des Objekts, der Nachweis über den nicht vorzeitigen Beginn der Arbeiten sowie die Einreichung eines Antragsformulars, eines Ausgaben- und Finanzierungsplans sowie einer Stellungnahme der Landesbehörde zur Denkmalbedeutung. Die kommunale und fachliche Begleitung durch die Landesdenkmalschutzbehörde gewährleistet eine qualifizierte Prüfung und Beratung. Mit diesem Programm werden nachhaltige Impulse für den Erhalt und die Belebung historischer Bausubstanz sowie klanglicher Kulturgüter in Schleswig-Holstein gesetzt. Interessierte Projektträger:innen sind eingeladen, die Planungen frühzeitig anzustoßen und sich auf die nächsten Ausschreibungsrunden vorzubereiten.