Zuschuss

Förderung im Rahmen des German Motion Picture Fund

Nichtrückzahlbarer Zuschuss für hochbudgetierte Serien und Filme ohne Kinoauswertung. Anträge laufend möglich, spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn.

Medien Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 30 % der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten (max. 5 Mio. € Film, max. 6 Mio. € Staffel)
Förderquote: 30%

Förderziel

Förderung der Produktionsstandorte Deutschland durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Herstellung von Serien und Filmen, die nicht im Kino ausgewertet werden, mit dem Ziel, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und digitale Infrastruktur des deutschen Filmschaffens zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Deutsche Herstellungskosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vorkosten der Produktion
  • Rechtsberatungskosten
  • Versicherungskosten
  • Finanzierungskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Mindestens ein Referenzfilm oder eine Referenzserie in den letzten 7 Jahren
  • Antrag spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag im FFA-Serviceportal
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Finanzierung

Bewertungskriterien

  • Erfüllen des kulturellen Eigenschaftstests
  • Nachweis Referenzfilm/-serie
  • Finanzierungssicherung (65 %)

Beschreibung

German Motion Picture Fund (GMPF) setzt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten zur Produktion hochbudgetierter Serien und Filme ohne Kinoauswertung bereit. Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die in den letzten sieben Jahren mindestens eine programmfüllende Film- oder Serienproduktion realisiert haben. Die Finanzierung muss bis zu 65 Prozent gesichert sein, und der Antrag ist spätestens sechs Wochen vor Drehbeginn elektronisch über das FFA-Serviceportal einzureichen. Die förderfähigen Ausgaben umfassen ausschließlich deutsche Herstellungskosten, während Vorkosten, Rechtsberatung, Versicherung und Finanzierungskosten ausgeschlossen sind. Die Maximalfördersumme beträgt bis zu 5 Mio. € für Filme und bis zu 6 Mio. € pro Staffel. Die Projektförderung zielt auf die Stärkung von Produktionsstandorten in Deutschland, die Innovationskraft und die digitale Infrastruktur des deutschen Filmschaffens sowie auf die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit.

Das Programm wendet einen detaillierten Eigenschaftstest für Spielfilme, fiktionale Serien, Animationswerke und Dokumentationen an, um kulturelle, kreative und produktionstechnische Merkmale zu prüfen. Zusätzlich ist der Nachweis einer barrierefreien Version für Hör- und Sehbehinderte zum Auswertungsbeginn erforderlich. Zahlungen erfolgen nach Vorlage des Verwendungsnachweises und Prüfung der Schlusskosten, auf Wunsch auch in Raten je Produktionsfortschritt. Die FFA prüft die Einhaltung ökologischer Standards und archiviert eine Kopie beim Bundesarchiv Film. Über die Förderentscheidung informiert die Filmförderungsanstalt in einem schriftlichen Bescheid, der auf Basis der eingereichten Unterlagen sowie der Erfüllung aller formalen und fachlichen Voraussetzungen ergeht.

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