Förderung im Rahmen des Regionalen Förderprogramms des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen des Tourismusgewerbes
Zuschüsse für KMU im Tourismus des Saarlandes in den Landkreisen Merzig-Wadern, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis zur Finanzierung von Errichtungs-, Erweiterungs-, Übernahme- und Modernisierungsinvestitionen bis zu 7,5 Mio. €.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Saarland unterstützt kleine und mittlere Unternehmen im Tourismusgewerbe mit einem Zuschuss zu Investitionsvorhaben wie Errichtungsinvestitionen, Kapazitätsausbau, Übernahme bedrohteter Betriebsstätten sowie Modernisierungen bestehender Hotelbetriebe und Ferienwohnungen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtungsinvestitionen neuer Tourismusbetriebsstätten
- Erweiterungsinvestitionen bestehender Betriebsstätten
- Übernahme stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
- Modernisierungsinvestitionen mit Kapazitätserweiterung oder Charakteränderung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der EU-KMU-Definition
- Betriebsstätte im Landkreis Merzig-Wadern, Landkreis St. Wendel oder Saarpfalz-Kreis
- Primäreffekt: dauerhaftes Einkommenswachstum in der Region
- Schaffung oder Sicherung neuer Dauerarbeitsplätze (inkl. Ausbildungsplätze)
- Abschluss des Vorhabens innerhalb von 36 Monaten
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Beschreibung
Im Rahmen des Regionalen Förderprogramms des Saarlandes erhalten kleine und mittlere Unternehmen des Tourismusgewerbes in den Landkreisen Merzig-Wadern, St. Wendel und Saarpfalz-Kreis finanzielle Zuschüsse für Errichtungs-, Erweiterungs-, Übernahme- und Modernisierungsinvestitionen. Gefördert werden neue Betriebsstätten ebenso wie die Erweiterung bestehender Einrichtungen sowie die Übernahme stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebe und die Modernisierung bestehender Hotelbetriebe und Ferienwohnungen bei gleichzeitiger Kapazitätssteigerung oder Charakteränderung. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Tourismusbranche zu stärken, dauerhaftes Einkommenswachstum zu erzielen und neue Dauerarbeitsplätze beziehungsweise Ausbildungsplätze zu schaffen. Pro Unternehmen und Vorhaben können bis zu 7,5 Mio. € als förderfähiges Investitionsvolumen berücksichtigt werden.
Die Förderquote bewegt sich je nach Unternehmensgröße und Wirkung des Vorhabens zwischen 7,5 % und 20 % der förderfähigen Kosten. Voraussetzungen sind unter anderem die Erfüllung der EU-KMU-Definition, eine Betriebsstätte in den definierten Landkreisen, eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 % sowie der Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen und keine Unternehmen in Schwierigkeiten beziehungsweise gemeinnützige Organisationen beteiligt sein. Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Investition und ist fortlaufend möglich. Durch diese Förderung können touristische Anbieter im Saarland ihre Angebote modernisieren und ausbauen, um so zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskraft und zur Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze beizutragen.
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