Förderung innovativer, agrarnaher Start-ups aus dem Zweckvermögen des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR)
Zinsgünstiges Nachrangdarlehen bis zu 800.000 € (in Ausnahmefällen bis 1.000.000 €) plus Innovationsgutschein-Zuschuss bis zu 50.000 € für agrarnahe Start-ups in Deutschland.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit agrarnaher Start-ups in der Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase durch Finanzierung von Ausgaben für Betriebsmittel, Investitionen, technische Weiterentwicklung sowie Beratungs- und Coachingmaßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Betriebsmittel (Mieten, Personal)
- Marketing
- Konzepte und Studien
- Investitionen in Wirtschaftsgüter
- Markterschließung und Ausbildung
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder Engagements von Kreditinstituten
- Kosten im Zusammenhang mit Ausfuhren in Drittländer oder EU-Mitgliedstaaten
- Leistungen vor Bewilligungsdatum
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nicht börsennotiertes agrarnahes Start-up
- Betriebsstätte in Deutschland
- Kleines Unternehmen gemäß Anhang I AGVO
- Eintragung im Handelsregister oder Beginn der Geschäftstätigkeit höchstens 5 Jahre zurück
- Keine Gewinnausschüttungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Finanzierungsplan (LR-Finanzplan)
- Pre-Check-Formular
- Pitch Deck
- Jahresabschluss und betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag
- Lebensläufe der Gründer
- Selbstauskunft und Steuerbescheide
- Schufa-Auskunft
- Kopie des Personalausweises
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt und Alleinstellungsmerkmal
- Skalierbarkeit des Geschäftsmodells
- Nutzen für die Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Entwicklungsstand (Frühfinanzierungsphase/Prototyp)
- Absicherung durch Schutzrechte
- Erfahrung und Qualifikation des Teams
- Markt- und Wettbewerbsanalyse
Beschreibung
Das Förderangebot richtet sich an innovativ ausgerichtete, agrarnahe Start-ups und Existenzgründer:innen mit Sitz in Deutschland, die sich in der Gründungs- oder Frühfinanzierungsphase befinden. Es stellt ein zinsgünstiges Nachrangdarlehen von bis zu 800.000 € (in Ausnahmefällen bis 1.000.000 €) bereit und ergänzt dieses um einen Innovationsgutschein-Zuschuss von bis zu 50.000 €. Ziel ist die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung wesentlicher Ausgaben wie Betriebsmittel (u. a. Mieten, Personal), Investitionen in Wirtschaftsgüter, technische Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsideen sowie Marketing und Markterschließung. Die Laufzeit bewegt sich flexibel zwischen 24 und 120 Monaten, die Förderquote beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzung ist ein nicht börsennotiertes, kleines Unternehmen gemäß AGVO mit einer Eintragung im Handelsregister oder Geschäftstätigkeitsbeginn vor höchstens fünf Jahren, hohem Wachstumspotenzial und einer Geschäftsleitung mit ausreichender fachlicher und kaufmännischer Erfahrung. Gefördert werden neben Betriebsmitteln auch externe Beratungs-, Schulungs- und Coachingmaßnahmen sowie die Sicherung von Schutz- und Markenrechten. Nicht berücksichtigt werden Forderungstilgungen, rückwirkende Kosten oder Ausfuhren. Zur vollständigen Antragstellung sind u. a. Businessplan, LR-Finanzplan, Pre-Check-Formular, Pitch Deck, Jahresabschluss mit BWA, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Lebensläufe der Gründer:innen, Selbstauskunft, Steuerbescheide, Schufa-Auskunft und Personalausweiskopie einzureichen. Anträge können fortlaufend bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.