Förderung interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ NRW)
NRW fördert neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte mit 90 % Zuschuss. Bis Ende 2026 laufend Anträge möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt neue und vorbildhafte Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, Kosten einzusparen und die Handlungsfähigkeit der Kommunen langfristig zu sichern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Dienstleistungen Dritter
- Projektvor- und -durchführung
- Shared Service Center Infrastruktur
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zuwendungsempfängerin ist eine nordrhein-westfälische Kommune oder ein Gemeindeverband in öffentlicher Rechtsform
- Kooperationsprojekt muss erstmalige, dauerhafte (mindestens 5 Jahre) Zusammenarbeit darstellen
- Wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung müssen vorliegen
- Nachweis Beschlüsse der beteiligten Räte
- Effizienzgewinn von mindestens 15 % Einsparung oder wesentlicher Nutzengewinn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Anlage 1)
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Gremienbeschlüsse
- Nachweis Effizienzgewinn oder Mehrwert
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeits- und Effizienzaspekte
- Vorbildfunktion für andere Kommunen
- Umfang und Qualität der Kooperation
Beschreibung
Die Förderung unterstützt nordrhein-westfälische Kommunalträger:innen bei der Realisierung neuer und vorbildhafter Kooperationsprojekte mit Blick auf Infrastruktur, Digitalisierung, Unternehmensfinanzierung und Beratung. Anträge können bis zum 31.12.2026 fortlaufend eingereicht werden, die Bewilligung erfolgt durch die jeweilige Bezirksregierung. Im Rahmen der Richtlinie übernimmt das Land 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, beispielsweise Personalaufwendungen, Sachkosten, Dienstleistungen Dritter und Shared-Service-Center-Infrastruktur. Für Kooperationsvorhaben mit zwei beteiligten Gebietskörperschaften beträgt die Fördersumme 175.000 €; ab dem dritten Partner steigen die Zuwendungen jeweils um 35.000 €. Eine Laufzeit von bis zu 60 Monaten schafft Planungssicherheit. Gefördert werden ausschließlich neue Kooperationen mit langfristiger Mindestdauer von fünf Jahren und einem nachweisbaren Effizienzgewinn von mindestens 15 %. Beschlüsse der örtlichen Räte dienen als Nachweis der politischen Legitimation.
Die Maßnahme zielt darauf ab, die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig zu stärken und dauerhaft Kosten einzusparen. Antragsberechtigt sind kreisangehörige und kreisfreie Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie öffentlich und privat geführte Unternehmen mit Sitz in NRW. Bewertet werden u. a. der Innovationsgrad, Nachhaltigkeitsaspekte und die Vorbildfunktion für weitere Kooperationen. Zur Antragstellung sind Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Antragsformular sowie Nachweise zu Gremienbeschlüssen und Effizienzgewinnen einzureichen. Die Initiative fördert ein breit gefächertes Spektrum kommunaler Handlungsfelder von Shared-Service-Centern über interkommunale Vergabe- und Beschaffungsprozesse bis hin zu digitalisierten Verwaltungsabläufen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Modernisierung und Leistungsfähigkeit kommunaler Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen.
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