Zuschuss

Förderung internationaler musikalischer Begegnung (Bayerischer Musikrat)

Fördert internationale musikalische Begegnungen, z. B. Konzertreisen mit Begegnungscharakter sowie Teilnahmen an Wettbewerben oder Festivals im Ausland. Anträge können laufend über das Online-Portal eingereicht werden.

Kultur Musik Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.04.2022
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Vereinen und Verbänden bei internationalen musikalischen Begegnungen, insbesondere Konzertreisen, Festival- und Wettbewerbsteilnahmen im Ausland zur Förderung des kulturellen Austauschs.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem Verband des Bayerischen Musikrats
  • Benutzerkonto im Online-Portal laienmusik-bayern.de
  • Antragstellung vor Beginn des Projekts

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Richtlinien zum Förderprogramm (Stand 22.01.2025)
  2. Datenschutzhinweis (Stand 2020)
  3. AnBest-P (Stand 01.01.2026)
  4. Abrechnungsformular FimB-Antrag

Beschreibung

Der Bayerische Musikrat fördert mit seinem Zuschussprogramm internationale musikalische Projekte laienmusikalischer Ensembles und Vereine in Bayern und setzt den Fokus auf kulturellen Austausch durch Konzertreisen, Festival- und Wettbewerbsteilnahmen im Ausland. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Musik zu stärken und grenzüberschreitende Begegnungen zu ermöglichen. Gefördert werden Vorhaben von im Verband organisierten Amateurensembles, die ihre musikalische Arbeit überregional präsentieren und interkulturelle Impulse aufnehmen möchten. Durch die Unterstützung von Reisen mit Begegnungscharakter entsteht ein lebendiger Dialog zwischen bayerischen Musiker:innen und internationalen Partner:innen – ein Beitrag zur Völkerverständigung und Demokratieförderung in der Region.

Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über das Online-Portal laienmusik-bayern.de. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist eine aktive Mitgliedschaft im Bayerischen Musikrat sowie ein Benutzerkonto im Portal, das vor Beginn des Vorhabens eingerichtet sein muss. Eingereicht werden die Richtlinien zum Förderprogramm (Stand 22.01.2025), der Datenschutzhinweis (Stand 2020), das AnBest-P-Dokument (Stand 01.01.2026) und das Abrechnungsformular FimB-Antrag. Die flexiblen Fristen ermöglichen Vereinen und Verbänden eine bedarfsgerechte Planung ihrer Auslandsprojekte. Interessierte können jederzeit einen Antrag stellen und so neue internationale Impulse für die bayerische Laienmusik generieren.

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