Zuschuss

Förderung Joboffensive 50plus

Förderung der Wiedereingliederung arbeitsloser Wiener*innen ab 50 Jahren in den Arbeitsmarkt durch geförderte Dienstverhältnisse, in Kooperation mit AMS Wien. Anträge beim AMS vor Beschäftigungsbeginn und innerhalb von 6 Wochen beim waff. Gültig von 01.01.2025 bis 31.12.2026.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 8 Monate

Förderziel

Arbeitslose Wienerinnen und Wiener über 50 Jahre durch geförderte Dienstverhältnisse wieder in den Arbeitsmarkt integrieren und Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen in Wien bei der Einstellung dieser Personen unterstützen.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohn- und Lohnnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Arbeitslosmeldung beim AMS Wien seit mindestens 12 Monaten oder Mindestsicherungsbezug mit mindestens 3 Monaten Arbeitslosigkeit
  • Alter über 50 Jahre
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 50 % (bei Bedarf)
  • Weiterbeschäftigung über den Förderzeitraum hinaus
  • Eingliederungsbeihilfe gemäß §34 AMSG-Joboffensive 50+ des AMS Wien

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Mitteilung über die Eingliederungsbeihilfe gemäß §34 AMSG-Joboffensive 50+ des AMS Wien
  2. Antrag inkl. Verpflichtungserklärung beim waff
  3. Endabrechnungsunterlagen des AMS Wien

Beschreibung

Die Joboffensive 50plus fördert geförderte Dienstverhältnisse zur Wiedereingliederung arbeitsloser Wiener*innen ab 50 Jahren in den Arbeitsmarkt. Träger:innen der Maßnahme sind das Arbeitsmarktservice Wien und der Wiener Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds (waff). Im Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2026 unterstützt die Stadt Wien gemeinsam mit dem AMS Wien Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und öffentliche Institutionen durch einen direkten Zuschuss zu Lohn- und Lohnnebenkosten über bis zu acht Monate. Ziel ist es, die beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen älterer Arbeitsuchender wieder verfügbar zu machen und mobiler, krisenfester Fachkräftepotenziale zu stärken. Durch die Eingliederungsbeihilfe gemäß § 34 AMSG-Joboffensive 50+ werden Langzeitarbeitslose, Mindestsicherungsbeziehende sowie Personen mit einer Erwerbsfähigkeitseinschränkung gezielt gefördert.


Teilnahmeberechtigt sind arbeitslose Wienerinnen und Wiener, die seit mindestens zwölf Monaten beim AMS Wien gemeldet sind – beziehungsweise Mindestsicherungsbeziehende mit mindestens drei Monaten Arbeitslosigkeit – und ein Alter über 50 Jahre aufweisen. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 50% kann eine Ausnahmeberechtigung ermöglichen. Unternehmen und Organisationen verpflichten sich, die geförderte Anstellung über den Förderzeitraum hinaus fortzuführen. Vor Beschäftigungsbeginn ist eine Stellungnahme und Antragseinreichung beim AMS Wien erforderlich, gefolgt von einem Ergänzungsantrag beim waff innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der AMS-Mitteilung. Für die Formalitäten werden die AMS-Mitteilung zur Eingliederungsbeihilfe, der waff-Antrag inklusive Verpflichtungserklärung sowie die Endabrechnungsunterlagen des AMS benötigt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Nachhinein, der abschließende Teilbetrag nach Einlangen aller Abrechnungsunterlagen.

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