Förderung junger, innovativer Unternehmen im Land Bremen (EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II)
Der EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II bietet jungen, innovativen KMU im Land Bremen offene Beteiligungen und Nachrangdarlehen zur Finanzierung von Produktentwicklung, Markteinführung und Wachstum. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Innovationskraft junger und innovativer Unternehmen im Land Bremen durch Bereitstellung von Beteiligungskapital und Nachrangdarlehen zur Unterstützung von Produktentwicklung, Markteinführung, Unternehmenswachstum und Stärkung der Innovationsfähigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Investitionen für Produktentwicklung
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit Markteinführung
- Ausbau von Geschäftsfeldern
- Stärkung der Innovationsfähigkeit
Antragsberechtigt
- Existenzgründer/innen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nicht börsennotiertes kleines Unternehmen mit Handelsregistereintrag seit maximal 5 Jahren
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Keine Gewinnausschüttung bisher
- Keine Übernahme eines anderen Unternehmens oder Übernahmeanteil unter 10 % des Umsatzes
- Nachweis eines nachhaltigen, innovativen Konzepts und geschlossene Gesamtfinanzierung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unternehmensangaben (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen)
- Finanzierungsplan und Kapitalbedarf
- Businessplan oder Pitchdeck
- Nachweis KMU-Status
- Externer Nachweis des Innovationsgehalts (Gutachten)
- Nachweis Sitz/Betriebsstätte im Land Bremen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Vorhabens
- Technische Durchführbarkeit
- Marktchancen
- Nachhaltigkeitskonzept und geschlossene Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Der EFRE-Beteiligungsfonds Bremen II fördert junge, innovative kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer:innen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Über offene Minderheitsbeteiligungen und ergänzende Nachrangdarlehen unterstützt das Programm Produktentwicklung, Markteinführung und Unternehmenswachstum. Gefördert werden Personalkosten, Investitionen für Forschung und Entwicklung, Betriebsmittel im Zusammenhang mit Markteintritt sowie Maßnahmen zur Stärkung der Innovationsfähigkeit und zum Ausbau neuer Geschäftsfelder. Die Laufzeit von Beteiligungen und Darlehen erstreckt sich über bis zu 84 Monate, mit einer Zielsetzung für einen Exit nach sieben Jahren. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 500.000 EUR (im C-Fördergebiet bis 750.000 EUR, für besonders innovative Unternehmen bis 1.500.000 EUR).
Das Programm wendet sich an nicht börsennotierte KMU mit Handelsregistereintrag seit höchstens fünf Jahren, die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und deren Übernahmen den Umsatzanteil von 10 % nicht überschreiten. Voraussetzung ist ein nachweisbar nachhaltiges, innovatives Konzept sowie eine geschlossene Gesamtfinanzierung. Dem Antrag sind aussagekräftige Unternehmensdaten (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen), ein Finanzierungsplan, Businessplan oder Pitchdeck, ein externes Gutachten zum Innovationsgehalt sowie der KMU-Status und Standortnachweis beizufügen. Anträge können fortlaufend gestellt werden; das Programm endet am 30.06.2027. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Innovationsgehalt, technische Durchführbarkeit, Marktchancen sowie Nachhaltigkeitskonzept und finanzieller Vollfinanzierung.
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