Zuschuss

Förderung kommunaler Kultureinrichtungen und -projekte (Förderrichtlinie Kultur)

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt Kommunen Zuschüsse für festivalähnliche Kulturprojekte. Die Förderung deckt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 50 % ab. Antragstellung bis zum 30. Oktober für das folgende Kalenderjahr.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Fördersumme: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderquote: 30% - 50%

Förderziel

Unterstützung kommunaler Kultureinrichtungen und kulturbezogener Projekte, die als festivalähnliche Vorhaben profiliert sind, mit überregionaler Bedeutung und hohem künstlerischem Anspruch.

Förderfähige Ausgaben

  • Honorare
  • Steuern und Sozialkosten für Künstlerinnen und Künstler
  • Veranstaltungskosten
  • Kosten für Organisations- und Durchführungspersonal
  • Verwaltungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kommunale Gebietskörperschaften oder juristische Personen mit kommunaler Beteiligung
  • Projektprofil als festivalähnliches Vorhaben mit überregionaler Bedeutung und künstlerischem Anspruch
  • Eintrittsgelder im mittleren Rahmen vergleichbarer regionaler Veranstaltungen
  • Deckung eines Drittels der Gesamtkosten durch Eintrittsgelder und eines Drittels durch Eigenfinanzierung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 1)
  2. Anlage zum Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 2)
  3. Übersichtsbogen (Anlage 3)
  4. Vollständige Projektbeschreibung

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert kommunale Kultureinrichtungen und kulturbezogene Projekte, die als festivalähnliche Vorhaben mit überregionaler Ausstrahlung und hohem künstlerischem Anspruch konzipiert sind. Öffentliche Einrichtungen wie kommunale Gebietskörperschaften oder juristische Personen mit kommunaler Beteiligung erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50 %. Förderfähig sind insbesondere Honorare, Steuern und Sozialkosten für Künstler:innen, Veranstaltungskosten sowie Aufwendungen für Organisations- und Durchführungspersonal und Verwaltung. Mit diesem Ansatz stärkt das Programm die kulturelle Vielfalt in Rheinland-Pfalz und setzt Impulse für nachhaltige Festivalstrukturen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die klar profiliert festivalähnliche Ausrichtung des Projekts sowie die Sicherstellung eines Drittels der Gesamtkosten durch Eintrittsgelder und eines weiteren Drittels durch Eigenfinanzierung. Eintrittspreise sollten im mittleren Rahmen vergleichbarer regionaler Veranstaltungen liegen. Dem Antrag sind das Formblatt zum Kosten- und Finanzierungsplan (Anlage 1), die ergänzende Kostengliederung (Anlage 2), der Übersichtsbogen (Anlage 3) sowie eine ausführliche Projektbeschreibung beizufügen. Die Bewilligung erfolgt durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz auf Basis eines fachlichen Votums des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration. Anträge können bis zum 30. Oktober eines Jahres für das folgende Kalenderjahr eingereicht werden und eröffnen kommunalen Träger:innen die Chance, ihre Festivalideen konsequent umzusetzen und kulturelle Leuchtturmprojekte zu realisieren.

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