Förderung landeskundlicher Projekte
Druckkostenbeiträge zu Publikationen mit landeskundlichem Hintergrund in Vorarlberg. Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Druckkostenbeiträgen zu Publikationen mit landeskundlichem Hintergrund im Bundesland Vorarlberg.
Förderfähige Ausgaben
- Druckkostenbeiträge
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit entsprechenden Beilagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular mit Beilagen
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Bankbestätigung (ab €10.000)
- Vereinsstatuten (bei Änderungen)
- Nachweis des Vorarlbergbezugs
Beschreibung
Die Landesförderung landeskundlicher Projekte in Vorarlberg unterstützt Einzelpersonen, Interessenverbände, öffentliche Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen bei der Realisierung von Publikationen mit landeskundlichem Hintergrund. Gefördert werden Druckkostenbeiträge, die in direkter Form als Zuschuss gewährt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch ein flexibler Projektzeitraum ermöglicht wird. Ziel ist es, die kulturhistorische Identität und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Vorarlberg zu stärken und ein vielfältiges Verlagsangebot zu sichern. Das budgetierte Fördervolumen beläuft sich auf rund 0,2 Mio. Euro und orientiert sich an den Bestimmungen der Förderrichtlinie „Kulturelles Erbe“ der Vorarlberger Landesregierung.
Für eine erfolgreiche Einreichung ist ein vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Nachweis des Vorarlbergbezugs erforderlich. Ab Förderbeträgen ab 10 000 Euro ist zusätzlich eine Bankbestätigung vorzulegen, bei Vereinen gegebenenfalls auch die aktuellen Vereinsstatuten. Die Antragstellung erfolgt mittels Zusammenführung aller Unterlagen zu einer PDF-Datei. Die verantwortliche Förderstelle – die Abteilung Kultur im Amt der Vorarlberger Landesregierung – prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und inhaltliche Übereinstimmung mit den Förderkriterien. Eine Förderung setzt die Anerkennung der allgemeinen Förderungsrichtlinien sowie die Transparenzerklärung zur Datenübermittlung voraus. Durch diese Initiative soll die Veröffentlichung landeskundlicher Werke in Vorarlberg langfristig gesichert und das kulturelle Erbe nachhaltig dokumentiert werden.