Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren
Zuschuss für Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren in Schleswig-Holstein. Anträge können jederzeit vor Maßnahmebeginn beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Maßnahmen zum Naturschutz und zur Landschaftspflege im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren, insbesondere Bereitstellung von Grundstücken durch Pacht oder Erwerb, Entwicklung neuer Biotope sowie Aufbau eines Biotopverbundsystems.
Förderfähige Ausgaben
- Bereitstellung von Grundstücken (Pacht oder Erwerb)
- Entwicklung und Schaffung neuer Biotope
- Maßnahmen zum Aufbau eines Biotopverbunds
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Finanzierungsplan der Flurbereinigungsbehörde
- Bereitstellung von Grundstücken im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens
- Sicherstellung der Unterhaltung der Grundstücke und Anlagen vor Maßnahmebeginn
- Sicherstellung der beabsichtigten Flächenentwicklung bei Eigentumsänderungen
- Beachtung der 12-jährigen Zweckbindungsfrist für bauliche Anlagen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Im Landesprogramm „Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren“ stellt das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein einen Zuschuss zur Verfügung. Dieses Förderinstrument zielt auf den Umwelt- und Naturschutz sowie die Stärkung von Energieeffizienz & Klimaschutz ab, indem natürliche Lebensräume gesichert und entwickelt werden. Berechtigt sind Interessenverbände bzw. sonstige Vereine, Unternehmen und Privatpersonen, die sich in Flurbereinigungsverfahren engagieren. Eine kontinuierliche Antragsmöglichkeit gewährleistet Flexibilität: Förderanträge können jederzeit vor Beginn der geplanten Maßnahmen beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung eingereicht werden. Durch die fortlaufenden Fördermöglichkeiten lassen sich Projekte langfristig und planungssicher ausrichten und tragen zur stetigen Entwicklung einer klimaresilienten Kulturlandschaft bei.
Der Förderfokus liegt auf der Sicherung und Entwicklung naturnaher Flächen: Gefördert werden Ausgaben für Pacht oder Ankauf von Grundstücken, die Neugestaltung und Pflege neuer Biotope sowie der Aufbau eines Biotopverbundsystems. Förderfähige Ausgaben umfassen neben der Grundstücksbereitstellung auch Maßnahmen zur Anlage von Feuchtgrünland, Gehölzpflege sowie Gewässerrenaturierung im Verbund. Voraussetzung ist ein Finanzierungsplan der Flurbereinigungsbehörde sowie die vertragliche Sicherstellung der Unterhaltung und Zweckbindung über mindestens 12 Jahre. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des einzelnen Vorhabens. Teilnehmer:innengemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände sowie ähnliche Rechtspersonen erhalten damit verlässliche Mittel, um vielfältige Naturschutz- und Klimaprojekte nachhaltig umzusetzen. Einzige Bewerbungsbedingung ist das fristgerechte Einreichen der Unterlagen vor Maßnahmebeginn.