Zuschuss

Förderung literarischer Festivals und Veranstaltungen

Projektförderung für professionelle literarische Festivals und Veranstaltungen in Bayern. Anträge sind jährlich bis zum 01.04. des Veranstaltungsjahres einzureichen.

Kultur Medien

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Ziel ist die Stärkung des literarischen Lebens in den Städten und Regionen Bayerns durch finanzielle Förderung professioneller literarischer Festivals und Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Kosten (Personal, Miete, Honorare)
  • Sachkosten
  • Reisekosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Technische Reproduktionen (z.B. Druckkosten, CD)
  • Veranstaltungen mit zuwendungsfähigen Kosten unter 4.000 €

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz des Projektträgers in Bayern
  • Überörtliche Bedeutung der Veranstaltung
  • Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft
  • Zuwendungsfähige Kosten mind. 4.000 €

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Detaillierte Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
  5. Erklärung zum Maßnahmebeginn

Bewertungskriterien

  • Bedeutung des Projekts
  • Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers
  • Anzahl vorliegender Anträge
  • Verfügbare Haushaltsmittel
  • Ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern

Beschreibung

Das Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst richtet sich an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger, Privatpersonen und Stiftungen mit Sitz in Bayern, die professionelle literarische Festivals und Veranstaltungen mit überörtlicher Zielgruppe konzipieren. Ziel ist es, das literarische Leben in Bayerns Städten und Regionen zu stärken und ein vielfältiges Kulturangebot zu ermöglichen. Antragstellende müssen eine kommunale Kofinanzierung nachweisen sowie zuwendungsfähige Gesamtkosten von mindestens 4.000 € vorlegen. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben wie Personal, Miete, Honorare, Sach- und Reisekosten – bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Ausschlüsse betreffen technische Reproduktion (z. B. Druckkosten, CDs) und Festivals oder Lesereihen mit rein lokalem Bezug sowie Veranstaltungen unterhalb der Bagatellgrenze.

Die Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 01. April des Veranstaltungsjahres und erfordert die Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars, einer detaillierten Projektbeschreibung, eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie Erklärungen zur Vorsteuerabzugsberechtigung und zum Maßnahmenbeginn. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und orientiert sich an der Bedeutung des Projekts, der Leistungsfähigkeit des oder der Zuwendungsempfänger:in, dem Geschlechterverhältnis in den Programminhalten sowie der Anzahl eingehender Anträge. Interessierte Veranstalter:innen finden weiterführende Informationen und die nötigen Download-Dokumente auf der Website des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.

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