Förderung nach der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO)
Landesstipendienförderung für Studierende in Sachsen gemäß SächsLStipVO. Anträge werden über das zuständige Studierendenwerk gestellt.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Studierenden durch Gewährung von Landesstipendien nach der Sächsischen Landesstipendienverordnung zur Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie Chancengleichheit.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Sachsen
- Immatrikulation an einer Hochschule in Sachsen
Beschreibung
Die Landesstipendienförderung nach der Sächsischen Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) richtet sich an in Sachsen wohnhafte Studierende, die an einer sächsischen Hochschule immatrikuliert sind. Dieses Programm gewährt bedarfsorientierte Zuschüsse und verfolgt das Ziel, Aus- und Weiterbildung zu unterstützen sowie Chancengleichheit zu stärken. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus übernimmt dabei die Federführung und fördert mit diesem Instrument Nachwuchskräfte, die ihr Studium ohne finanzielle Sorgen fortführen möchten. Durch die kontinuierlich geöffneten Antragsmöglichkeiten bleiben Förderzeiträume flexibel und passen sich individuell an verschiedene Studienverläufe an.
Die Beantragung erfolgt über das zuständige Studierendenwerk vor Ort, das als zentrale Anlaufstelle weitere Informationen bereitstellt und den gesamten Antragsprozess begleitet. Fördervoraussetzung sind neben der Immatrikulation und dem sächsischen Wohnsitz keine zusätzlichen Beschränkungen, was die Förderung auch für internationale Studierende mit langfristigem Aufenthalt attraktiv macht. Der Zuschuss kann sowohl in Bachelor-, Master- als auch in weiterführenden Studiengängen gewährt werden und fördert so gezielt den akademischen Werdegang. Teilnehmer:innen profitieren nicht nur von finanzieller Entlastung, sondern auch von der Vernetzung mit Expert:innen und gleichgesinnten Studierenden in Sachsen, wodurch ein nachhaltiger Lernerfolg gesichert wird.
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