Zuschuss

Förderung national De-minimis-Beihilfe Agrarsektor

Sonstige Förderungen und Unterstützungen im Rahmen der Land- und Almwirtschaft auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 vom 18. Dezember 2013 über De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor. Förderung unbefristet, Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Sonstige Förderungen und Unterstützungen im Rahmen der Land- und Almwirtschaft auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb oder Verein im land- und almwirtschaftlichen Bereich im Bundesland Salzburg
  • Aussagekräftige Projektbeschreibung und entsprechender Verwendungsnachweis

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Verwendungsnachweis

Beschreibung

Im Bundesland Salzburg stehen land- und almwirtschaftlichen Betrieben sowie Vereinen kontinuierlich finanzielle Unterstützungen im Rahmen der nationalen De-minimis-Beihilfe zur Verfügung. Auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Europäischen Kommission werden sonstige Förderungen und Unterstützungen gewährt, um nachhaltige Bewirtschaftungsformen und robuste Wirtschaftsstrukturen in der Agrar- und Almwirtschaft zu stärken. Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss gewährt, die Anträge können jederzeit gestellt werden. Ziel ist es, die wirtschaftliche Stabilität regionaler Anbau- und Almbetriebe zu sichern und langfristig zur Entwicklung eines lebendigen ländlichen Raums beizutragen.

Förderberechtigt sind alle Unternehmen, Interessenverbände oder Vereine, die im land- und almwirtschaftlichen Bereich des Bundeslands Salzburg tätig sind. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Vorlage einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie eines entsprechenden Verwendungsnachweises. Da keine Fristbindung besteht, lassen sich Projekte flexibel und unbefristet umsetzen. Die Antragstellung erfolgt formlos unter Einreichung der erforderlichen Unterlagen – dazu zählen detaillierte Angaben zum geplanten Vorhaben und die spätere Dokumentation der Verwendung der Fördermittel. Durch diese Unterstützung können land- und almwirtschaftliche Akteur:innen ihre Maßnahmen zielgerichtet realisieren und damit einen nachhaltigen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und Umwelterhaltung leisten.

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