Förderung Natur- und Umweltschutz (Umwelt- und Gewässerschutz / Kunst in der Natur) – Edmund Siemers-Stiftung
Förderung des Natur- und Gewässerschutzes durch Renaturierung von Fließgewässern, Erhalt von Feuchtgebieten und Trinkwasserressourcen im Elbe-Einzugsgebiet sowie Unterstützung von Kunst- und Umweltbildungsmaßnahmen im Landschaftspark Schmokbachtal. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Maßnahme dient der Förderung des Natur- und Gewässerschutzes im Bereich der Elbe und ihrer Nebenflüsse durch Renaturierungsprojekte, Erhalt und Ausbau von Feuchtgebieten und Trinkwasserressourcen sowie der Stärkung des Umweltbewusstseins. Ergänzend werden künstlerische Interventionen und Bildungsangebote im Landschaftspark Schmokbachtal unterstützt, um Synergien von Natur- und Landschaftskunst zu vermitteln.
Förderfähige Ausgaben
- Renaturierungsmaßnahmen
- Lehr- und Forschungsvorhaben
- Umweltbildungsmaßnahmen
- Kunstprojekte
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort im Elbe-Einzugsgebiet
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projekt im Bereich Natur- und Umweltschutz oder Kunst in der Natur
Beschreibung
Die Edmund Siemers-Stiftung stellt im Elbe-Einzugsgebiet Fördermittel bereit, um gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen und Bildungseinrichtungen bei Maßnahmen zum Natur- und Gewässerschutz zu unterstützen. Schwerpunktregionen liegen in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Gefördert werden Projekte, die Renaturierungsmaßnahmen an Fließgewässern umsetzen, Feuchtgebiete erhalten sowie Trinkwasserressourcen nachhaltig sichern. Darüber hinaus zielt die Förderung auf die Stärkung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung ab – zum Beispiel durch Führungen, Workshops, Seminare oder thematische Ausstellungen im Landschaftspark Schmokbachtal.
Ein weiterer Förderschwerpunkt widmet sich der Verbindung von Kunst und Natur: Im «Landschaftspark Schmokbachtal» können künstlerische Interventionen realisiert werden, die Landschaft und Kunst im Dialog zeigen. Auch Lehr- und Forschungsvorhaben sowie die Erstellung von Fachpublikationen oder Informationsbroschüren zu Gewässer- und Auenschutz sind förderfähig. Anträge können jederzeit eingereicht werden; wichtige Voraussetzungen sind der Nachweis der Gemeinnützigkeit, ein Standort im Elbe-Einzugsgebiet sowie ein Konzept im Bereich Natur- und Umweltschutz oder „Kunst in der Natur“. Zuschüsse werden für renaturierungsorientierte Bau- und Pflanzmaßnahmen, Umweltbildungsmaßnahmen, Forschungsvorhaben und Kunstprojekte gewährt. Ziel ist es, ökologische, bildungsorientierte und künstlerische Aktivitäten synergetisch zu verknüpfen und so zur langfristigen Stärkung von Wasserökosystemen und Umweltbewusstsein beizutragen.
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