Zuschuss

Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014)

Zuschüsse für umweltgerechte landwirtschaftliche Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft in Berlin und Brandenburg. Anträge bis zum 31.12. eines Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Förderung von landwirtschaftlichen Produktionsverfahren, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten, sowie Erhaltung der Kulturlandschaft.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe mit eigener Bewirtschaftung
  • Flächen in Brandenburg und/oder Berlin
  • Mindestschlaggröße von 0,3 Hektar
  • Tierbesatz maximal 2 Großvieheinheiten je Hektar
  • Nutzungsrecht für die Dauer der Verpflichtung
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Beschreibung

Die Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2014) unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen in Berlin und Brandenburg. Mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) werden Zuschüsse für Maßnahmen gewährt, die Ressourcen schonen, Biodiversität erhalten und klimaschonende Anbauverfahren fördern. Ziel ist die nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Grundlagen und der Erhalt regionaler Kulturlandschaften durch ökologische Anbauverfahren, besonders nachhaltige Methoden im Ackerbau, auf Dauergrünland und in Dauerkulturen sowie den Schutz genetischer Vielfalt. Interessant ist das Programm für Inhaber:innen landwirtschaftlicher Betriebe, die Flächen in den beiden Bundesländern selbst bewirtschaften und eine umweltorientierte Bewirtschaftung anstreben.

Voraussetzungen für eine Zuwendung sind ein Nutzungsrecht für mindestens 0,3 Hektar Fläche in Brandenburg und/oder Berlin, ein Tierbesatz von maximal zwei Großvieheinheiten je Hektar sowie ein Verpflichtungszeitraum von mindestens fünf Jahren. Der Antrag ist bis zum 31. Dezember des Jahres vor Beginn der Verpflichtung bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen, der Zahlungsantrag im Sammelantrag bis zum 15. Mai des Folgejahres. Die Projektlaufzeit beträgt 60 Monate. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der gewählten Maßnahme und wird als prozentualer Anteil der förderfähigen Kosten gewährt. Durch die finanzielle Unterstützung soll eine langfristige Etablierung umweltschonender Anbausysteme gefördert werden, um die Kulturlandschaft als wertvolles Natur- und Kulturgut zu sichern.

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