Zuschuss

Förderung/Unterstützung von Projekten der Kesting-Fischer gemeinnützige Stiftungs AG

Die Kesting-Fischer gemeinnützige Stiftungs AG unterstützt fortlaufend Projekte und Maßnahmen zur Inklusion und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung, insbesondere am Campus Uhlenhorst in Hamburg.

Bildung Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg

Förderziel

Zweck der Förderung ist die selbstlose Unterstützung geistig behinderter Menschen und deren Angehöriger durch Lebens-, Bildungs- und Berufsangebote auf dem Campus Uhlenhorst sowie durch inklusionsbezogene Projekte in Hamburg.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Bereich Inklusion für Menschen mit geistiger Behinderung
  • Standort des Projekts in Hamburg
  • Projektausrichtung gemäß Stiftungszweck

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kontaktformular auf der Website

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung am Stiftungszweck
  • Förderung der Inklusion geistig behinderter Menschen

Beschreibung

Die Kesting-Fischer gemeinnützige Stiftungs AG fördert fortlaufend innovative Projekte, die auf dem Campus Uhlenhorst und in ganz Hamburg zur Inklusion und Stärkung von Menschen mit geistiger Behinderung beitragen. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Existenzgründer:innen sowie Privatpersonen, die Bildungs-, Qualifizierungs- und Berufsangebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten entwickeln. Ziel ist die selbstlose Unterstützung Betroffener und ihrer Angehörigen durch lebensnahe Bildungsprogramme, integrative Praktika und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Initiativen, in denen Teilnehmer:innen und Expert:innen zusammenarbeiten, um inklusive Arbeitsverhältnisse zu vermitteln oder neue Lernformate zu etablieren, stehen dabei besonders im Fokus.

Standortgebundene Projekte in Hamburg, die sich eng am Stiftungszweck orientieren, können jederzeit einen Zuschuss beantragen. Wesentliche Voraussetzung ist eine ausführliche Projektbeschreibung sowie die Nutzung des Kontaktformulars auf der Website. Die Bewertung erfolgt anhand der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck und der konkreten Wirkung auf die Inklusion geistig behinderter Menschen. Durch die kontinuierliche Öffnung für Anträge wird sichergestellt, dass innovative Initiativen flexibel und zeitnah unterstützt werden. Die Förderung bietet eine wertvolle Chance, inklusive Angebote auszubauen, Perspektiven für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten zu schaffen und die gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig zu stärken.

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