Förderung von administrativer Unterstützung an Schulen im Bundesland Salzburg
Stärkung der Schulautonomie durch administrative Entlastung von Schulleitungen und Lehrpersonen an allgemein bildenden Pflichtschulen im Bundesland Salzburg. Anträge sind unbefristet und können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Entlastung der Schulleitungen und Lehrpersonen von administrativen Tätigkeiten zur Stärkung der Schulautonomie in den allgemein bildenden Pflichtschulen im Bundesland Salzburg.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vollständig ausgefülltes allgemeines Förderungsansuchen des Landes Salzburg
- Einhaltung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen
- Beilagen gemäß Allgemeinen Förderrichtlinien
Beschreibung
Die Initiative fördert administrative Unterstützung an allgemein bildenden Pflichtschulen im Bundesland Salzburg mit dem Ziel, Schulleitungen und Lehrpersonen von wachsenden Verwaltungsaufgaben zu entlasten und dadurch die Schulautonomie nachhaltig zu stärken. Öffentliche Einrichtungen können einen Zuschuss beantragen, um zusätzliche Verwaltungskapazitäten bereitzustellen und pädagogische Fachkräfte sowie Leitungsteams spürbar zu entlasten. Der Themenschwerpunkt liegt in den Bereichen Bildung sowie Aus- und Weiterbildung, wobei die Förderart als Zuschuss ausgestaltet ist. Da Anträge unbefristet möglich sind, ermöglicht das Förderangebot eine kontinuierliche und langfristige Planung administrativer Entlastungsmaßnahmen, die sich positiv auf die Unterrichtsqualität und die strategische Schulentwicklung auswirken.
Antragsberechtigt sind Schulleitungen und Lehrpersonen der allgemein bildenden Pflichtschulen im Bundesland Salzburg. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Einreichung eines vollständig ausgefüllten allgemeinen Förderungsansuchens des Landes Salzburg sowie die Beachtung der Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen neben dem Hauptformular alle in den Förderrichtlinien geforderten Beilagen. Seit dem Start im April 2013 besteht keine abschließende Frist – das Programm unterstützt langfristige Entwicklungsstrategien und reagiert flexibel auf schulische Bedarfe. Fördermittel werden nach positiver Prüfung zuerkannt und müssen in einem abschließenden Verwendungsnachweis dokumentiert werden; regelmäßige Berichtsprüfungen und gegebenenfalls Vor-Ort-Kontrollen sichern die zielgerichtete Mittelverwendung.