Förderung von Beratungstagen für wärmeabgebende Unternehmen
Förderung von unabhängigen Beratungstagen zu Abwärmepotenzialen in Unternehmen und Handwerksbetrieben sowie Rechenzentren in Nordrhein-Westfalen bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Beratungsleistungen zur Erschließung aktueller und künftiger unvermeidbarer Abwärmepotenziale in Unternehmen, Handwerksbetrieben des produzierenden Gewerbes und Rechenzentren sowie zur wirtschaftlichen Auskopplung dieser Abwärme in neue oder bestehende Wärmenetze.
Förderfähige Ausgaben
- Unabhängige und anbieterneutrale Beratungsleistungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unabhängigkeitserklärung der Beratungsperson
- Qualifizierte Beraterin oder qualifizierter Berater
- Mindestens eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Unabhängigkeitserklärung
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmererklärung
- Angebot/Kostenvoranschlag
Bewertungskriterien
- Unabhängigkeit der Beratung
- Fachliche Qualifikation der Beraterin/des Beraters
- Standort in Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Die Förderung unterstützt unabhängige Beratungstage zur fachlichen Analyse und wirtschaftlichen Erschließung von unvermeidbaren Abwärmepotenzialen in produzierenden Unternehmen, Handwerksbetrieben und Rechenzentren mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Identifikation aktueller und künftiger Abwärmequellen, die Erstellung technischer und betriebswirtschaftlicher Konzepte zur Nutzung dieser Restwärme sowie deren Einspeisung in bestehende oder neu zu errichtende Wärmenetze. Gefördert werden ausschließlich anbieterneutrale Beratungsleistungen durch qualifizierte Berater:innen, die keine wirtschaftlichen Verflechtungen mit den Antragstellenden aufweisen. Die Förderung unterteilt sich in eine Erstberatung mit bis zu 30 Beratungstagen (Förderquote bis zu 75 %, maximal 27 000 €) und eine Projektanbahnungsphase mit weiteren 70 Beratungstagen (Förderquote bis zu 70 %, maximal 63 000 €). Grundlage ist eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung sowie der Nachweis mindestens einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen. Die Antragsstellung erfolgt fortlaufend bis zum 30. Juni 2027 im elektronischen Verfahren.
Interessiert sind vorrangig kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, Handwerksbetriebe mit energieintensiven Prozessen sowie Rechenzentren, die ihre Abwärme in kommunale oder private Wärmenetze einspeisen möchten. Bewertet werden Unabhängigkeit und fachliche Qualifikation der Beratenden sowie der Standort in Nordrhein-Westfalen. Förderfähige Ausgaben umfassen rein die neutralen Beratungsleistungen, die sich auf die Erhebung von Abwärmepotenzialen, Machbarkeitsstudien sowie wirtschaftliche Nutzbarkeitsbewertungen erstrecken. Zur Antragseinreichung sind neben dem Angebot/Kostenvoranschlag auch Unternehmer:innen- und Unabhängigkeitserklärungen, eine Erklärung zu Schwierigkeiten des Unternehmens sowie die kommunale Kämmererklärung vorzulegen. Die Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.
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