Förderung von Biomasseheizanlagen für landwirtschaftliche Betriebe
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe in Oberösterreich zum Einbau von Hackgut-, Pellets-, Scheitholz- und stromerzeugenden Biomasseheizanlagen. Förderquote bis zu 50 % der Nettokosten, Antragstellung bis 18 Monate nach Rechnungsdatum, längstens bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung von Einrichtungen und Anlagen zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger, Umstellung von fossilen auf biogene Brennstoffe sowie Erneuerung von mindestens 10 Jahre alten Heizkesseln oder Wärmeerzeugern in landwirtschaftlichen Betrieben.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Biomasseheizanlagen
- Installationskosten
- Rechnungen und Zahlungsnachweise
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchte Anlagen
- Bauliche Maßnahmen (Heizhaus, Kamin etc.)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Typenprüfung durch staatlich autorisierte Prüfstelle für Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen
- Antragstellung innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsdatum
- Einhaltung baubehördlicher Bestimmungen und Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz
- Heizsysteme ausschließlich auf Biomassebasis
- Mindestens 4.400 € netto förderbare Kosten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- vollständig ausgefüllter Förderantrag (Online-Antrag)
- Bestätigung über ordnungsgemäßen Einbau und Inbetriebnahme durch befugten Installateur
- Rechnungen samt Zahlungsnachweisen
Beschreibung
Die Landesförderung für Biomasseheizanlagen in Oberösterreich unterstützt landwirtschaftliche Betriebe dabei, fossile Energieträger durch biogene Brennstoffe zu ersetzen und älter als zehn Jahre alte Heizkessel oder Wärmeerzeuger zu erneuern. Förderfähige Technologien umfassen Hackgut-, Pellets- und Scheitholzanlagen sowie stromerzeugende Biomasseheizesysteme. Ziel der Initiative ist es, die Nutzung erneuerbarer Energieträger zu stärken, Klimaschutzmaßnahmen voranzutreiben und den Umstieg auf nachhaltige Energiequellen im Agrarsektor zu beschleunigen. Zugelassen sind natürliche und juristische Personen sowie landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens drei Hektar eigener Acker- oder Grünlandfläche in Oberösterreich.
Gefördert werden Investitions- und Installationskosten bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Nettokosten, sofern diese mindestens 4.400 € netto betragen. Dabei liegen die Zuschusshöchstbeträge bei 3.200 € für Hackgut-, 2.900 € für Pelletsheizungen und 1.700 € für Scheitholzanlagen. Zusätzlich können stromerzeugende Systeme mit einem Bonus von 5.000 € unterstützt werden. Voraussetzung für die Zuwendung ist eine gültige Typenprüfung durch eine staatlich autorisierte Prüfstelle, die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben und des Oö. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes sowie der Verzicht auf den Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetze. Das Förderansuchen muss innerhalb von 18 Monaten nach Rechnungsdatum, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2026, eingereicht werden. Als Nachweise sind ein vollständig ausgefüllter Online-Antrag, die Bestätigung des fachgerechten Einbaus durch einen befugten Installateur sowie Rechnungen mit Zahlungsbelegen vorzulegen.