Zuschuss

Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Kirchen, Religionsgemeinschaften oder Kommunen (Denkmalpflege Nordrhein-Westfalen)

Zuschüsse für Instandsetzung, Forschung und Präsentation von denkmalgeschützten Kirchen, Religionsgemeinschaften und kommunalen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen. Förderquote in der Regel 30 %, Höchstbetrag 350.000 €. Anträge jährlich für das Folgejahr im Online-Portal möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu 350.000 EUR
Förderquote: 30%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zum Erhalt, zur Sicherung und denkmalgerechten Nutzung historisch wertvoller Baudenkmäler von Kirchen, Religionsgemeinschaften und Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
  • Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
  • Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
  • Wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
  • Präsentation und Vermittlung von Denkmalen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer des Denkmals in Nordrhein-Westfalen
  • Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt
  • Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines Denkmals
  • Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist sichergestellt
  • Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen (kein Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Förderantrag im Portal von Nordrhein-Westfalen
  2. Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich)
  3. Finanzierungsplan für die gesamte Maßnahme
  4. Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben

Beschreibung

Das Denkmalpflege-Programm Nordrhein-Westfalen unterstützt private und öffentliche Eigentümer:innen sowie gemeinnützige Träger:innen bei der denkmalgerechten Erhaltung historisch wertvoller Kirchen, Religionsgemeinschafts- und kommunaler Gebäude. Ziel ist die Sicherung, Instandsetzung und Präsentation von Baudenkmälern gemäß Denkmalschutzgesetz NRW, um das kulturelle Erbe in Städten und Gemeinden der Region dauerhaft zu bewahren. Gefördert werden Maßnahmen, die ohne Verträge zur Leistungserbringung begonnen werden und deren Gesamtfinanzierung bereits gesichert ist. Voraussetzung ist die offizielle Anerkennung als Baudenkmal in Nordrhein-Westfalen sowie der rechtmäßige Besitz oder das Eigentum an der entsprechenden Liegenschaft.

Gefördert werden bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 350.000 EUR pro Vorhaben. Zuschüsse können für Instandsetzungs- und Restaurierungsarbeiten an historischer Bausubstanz, Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen sowie die Erneuerung von Fenstern, Fassaden, Dächern und weiteren Bauteilen beantragt werden. Darüber hinaus sind wissenschaftliche Untersuchungen, Dokumentationen sowie Konzepte zur Vermittlung und Präsentation denkmalgeschützter Objekte förderfähig. Der jährliche Antragszeitraum für das Folgejahr erfolgt ausschließlich über das Online-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen. Einzureichen sind der vollständig ausgefüllte elektronische Förderantrag, die denkmalrechtliche Erlaubnis (falls erforderlich), ein detaillierter Finanzierungsplan und Nachweise über die denkmalbedingten Mehrausgaben. Die zuständige Bezirksregierung prüft die Anträge fachlich und erteilt den Zuwendungsbescheid, woraufhin die Auszahlung in Tranchen erfolgt.

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