Förderung von Denkmalschutzmaßnahmen für Privatpersonen oder juristische Personen des privaten Rechts
Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten für Erhalt und Instandsetzung von Baudenkmälern in Nordrhein-Westfalen. Förderhöchstbetrag 350.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhalt, Instandsetzung und denkmalgerechte Nutzung von Baudenkmälern in Nordrhein-Westfalen zur Bewahrung des kulturellen Erbes für kommende Generationen.
Förderfähige Ausgaben
- Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz
- Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen
- Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und Bauteilen
- Wissenschaftliche Untersuchung und Dokumentation
- Präsentation und Vermittlung von Denkmalen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentum oder rechtmäßiger Besitz des Baudenkmals in Nordrhein-Westfalen
- Vorhaben dient dem Erhalt, der Erforschung oder der Präsentation eines anerkannten Denkmals
- Denkmal ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW offiziell anerkannt
- Mit den denkmalpflegerischen Maßnahmen wurde noch nicht begonnen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Online-Förderantrag im Portal Nordrhein-Westfalen fördert
- Denkmalrechtliche Erlaubnis (sofern gesetzlich erforderlich)
- Kostenberechnung oder Kostenvoranschläge
- Nachweise über denkmalbedingte Mehrausgaben
Beschreibung
Das Förderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Privatpersonen und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten für die Erhaltung und Instandsetzung von Baudenkmälern. Bis zu 350.000 € können für Maßnahmen wie die Restaurierung historischer Bausubstanz, Sicherungs- und Freilegungsarbeiten sowie die Erneuerung von Fenstern, Fassaden und Dächern beantragt werden. Ergänzend sind wissenschaftliche Untersuchungen, Dokumentationen sowie Präsentations- und Vermittlungsaktivitäten förderfähig. Ziel ist es, das kulturelle Erbe in Nordrhein-Westfalen dauerhaft zu bewahren und denkmalgerechte Nutzungen zu fördern.
Als förderberechtigt gelten Eigentümer:innen oder rechtmäßige Besitzer:innen offiziell anerkannter Denkmäler nach dem Denkmalschutzgesetz NRW, sofern noch keine denkmalpflegerischen Arbeiten begonnen wurden. Für die Antragstellung ist ein Online-Förderantrag im Portal „Nordrhein-Westfalen fördert“ einzureichen. Zusätzlich werden denkmalrechtliche Erlaubnisse (sofern erforderlich), detaillierte Kostenberechnungen oder Kostenvoranschläge sowie Nachweise über denkmalbedingte Mehrausgaben verlangt. Die Fristen werden jährlich im Online-Portal bekanntgegeben. Die zuständigen Bezirksregierungen prüfen fachlich und rechnerisch die Anträge und erlassen nach positivem Bescheid die Auszahlung in Tranchen. Durch die Förderung wird eine nachhaltige Sicherung und würdige Nutzung historischer Bauwerke gewährleistet und ein wichtiger Beitrag zum Erhalt regionaler Identität geleistet.
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