Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
Bundesweite Zuschüsse für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit 25 % Förderung bis maximal 3.500 € pro Einheit. Antragstellung ab 01.10.2024 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung im gewerblichen fahrradgebundenen Lastenverkehr zur Steigerung der Energieeffizienz, Reduktion von Emissionen und Unterstützung nachhaltiger Mobilitätslösungen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von E-Lastenfahrrädern
- Anschaffung von E-Lastenanhängern
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von für Personentransport konzipierten Fahrzeugen (z.B. Rikschas)
- Private Nutzung (z.B. Einkäufe, Arbeitswege)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Beauftragung des E-Lastenfahrrads oder -anhängers
- Eigentumserwerb der geförderten Gegenstände
- Einsatz im gewerblichen Lastenverkehr
- Serienmäßig und fabrikneu gefertigte E-Lastenfahrräder/-anhänger
- Modell auf Positivliste oder Vorlage eines Produktdatenblatts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- unverbindliches Angebot
- Projektbeschreibung
- Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit
- Rechnung(en)
- Liefer- und Leistungsvertrag
- Fotografie des geförderten Gegenstands
Bewertungskriterien
- Einhaltung technischer Fördervoraussetzungen
- Gewerblicher Einsatzzweck
- Vollständigkeit und Plausibilität der Unterlagen
Beschreibung
Im Rahmen der Bundesförderung für E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewerbliche Mobilitätslösungen in Deutschland. Gefördert wird die Anschaffung fabrikneuer, serienmäßig gefertigter E-Lastenfahrräder und -anhänger, die elektrisch angetrieben und unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Reduktion von Emissionen und die Stärkung nachhaltiger Logistikkonzepte in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Rechtsformen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die E-Lastenfahrräder im gewerblichen Lastenverkehr einsetzen und dadurch einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten, maximal jedoch 3.500 € pro Einheit. Voraussetzung ist eine Antragstellung vor Beauftragung, der Eigentumserwerb der geförderten Gegenstände und deren Einsatz im gewerblichen Lastenverkehr. Über ein elektronisches Antragsportal können ab dem 1. Oktober 2024 ein unverbindliches Angebot, eine Projektbeschreibung sowie Nachweise zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit eingereicht werden. Nach Bewilligung beginnt eine zwölfmonatige Frist zur Anschaffung, gefolgt von einem Verwendungsnachweis, der Rechnungen, Liefer- und Leistungsvertrag sowie eine Fotografie des geförderten Fahrzeugs umfasst. Die Bewilligungs- und Auszahlungszeiträume liegen jeweils im Rahmen weniger Wochen nach Eingang aller vollständigen Unterlagen, wodurch Unternehmen rasch von der Zuschussgewährung profitieren und ihre Logistikprozesse klimafreundlich umgestalten können.
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