Förderung von Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen
Förderprogramm des Landes Hessen zur Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft durch Projekte zu Wettbewerbsfähigkeit, Vernetzung und Wissenstransfer. Fortlaufend Anträge möglich (spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einrichtungen und Projekten der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, fachlichen Qualifikation, Vernetzung, Imagebildung und Markterschließung.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben für eigenes Personal
- Honorarkosten für Dritte
- Mieten für Räumlichkeiten
- Leasing von Ausstattungsgegenständen
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Individuelle Beratungsleistungen (rechtlich, steuerlich, planerisch)
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Unternehmen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Hessen
- Antragstellung spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn
- Projektvorhaben darf noch nicht begonnen sein
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- De-minimis-Bescheinigung bei entsprechender Beihilfe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Lebenslauf der Projektverantwortlichen
- De-minimis-Erklärung bzw. -Bescheinigung
- Ggf. Verträge bei Fremdleistungen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt
- Potenzial zur Wettbewerbssteigerung
- Fachliche Qualifikation
- Relevanz für Zielgruppen
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Förderprogramm „Förderung von Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft Hessen“ richtet sich an hessische Institutionen, Vereine, Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sowie der fachlichen Qualifikation der Kultur- und Kreativwirtschaft durch innovative Projekte. Gefördert werden Maßnahmen wie Festivals, Kongresse, Workshops, Seminare und Imagebildungsinitiativen ebenso wie Maßnahmen zum Wissenstransfer und zur Markterschließung. Auch cross-sektorale Kooperationen mit anderen Wirtschaftszweigen sind möglich. Antragsberechtigt sind hessische Organisationen aller Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Sitz in Hessen. Weitere Zuwendungsvoraussetzungen sind eine Antragstellung spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn, die noch nicht erfolgte Projektumsetzung, gesicherte Gesamtfinanzierung und gegebenenfalls eine De-minimis-Bescheinigung. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 40 % bis 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; in Ausnahmefällen ist eine Deckelung möglich. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten (Pauschalsätze gemäß Personalkostentabelle), Honorare Dritter, Mieten, Leasing, geringwertige Wirtschaftsgüter sowie projektbezogene Material- und Druckkosten. Nicht förderfähig sind individuelle Beratungsleistungen (rechtlich, steuerlich, planerisch). Die Bewertung erfolgt nach Innovationsgehalt, Potenzial zur Wettbewerbssteigerung, Fachqualifikation, Zielgruppenrelevanz und Nachhaltigkeitsaspekten. Die erforderlichen Unterlagen umfassen Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Lebensläufe der verantwortlichen Personen, De-minimis-Erklärung und gegebenenfalls Fremdleistungsverträge. Eine Förderung setzt den rechtzeitigen, vollständig ausgefüllten Antrag sowie die Einhaltung der Förderrichtlinie voraus.
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