Zuschuss

Förderung von Einrichtungen, die Mobile Hilfsdienste (Betreuung) erbringen

Förderung für Institutionen in Vorarlberg, die Mobile Hilfsdienste mit hauswirtschaftlichen, sozialen und ggf. pflegerischen Hilfen anbieten. Anträge sind laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Förderung von Institutionen, die Mobile Hilfsdienste anbieten, um hauswirtschaftliche, soziale und betreuerische sowie unter bestimmten Voraussetzungen pflegerische Hilfen für bedürftige Personen im häuslichen Umfeld sicherzustellen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Fachliche Qualifikation für Mobile Hilfsdienste
  • Unternehmenskonzept
  • Bilanz und Rechnungslegung
  • Tätigkeitsbericht
  • Leistungsvereinbarung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unternehmenskonzept
  2. Bilanz und Rechnungslegung
  3. Tätigkeitsbericht
  4. Leistungsvereinbarung

Beschreibung

Im Bundesland Vorarlberg fördert das Amt der Landesregierung Einrichtungen, die Mobile Hilfsdienste im häuslichen Umfeld anbieten. Ziel ist es, bedürftigen Personen hauswirtschaftliche, soziale und betreuende sowie unter bestimmten Voraussetzungen pflegerische Hilfen zu ermöglichen. Als direkte Förderungen in Form eines Zuschusses unterstützen die Mittel gemeinnützige Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen kontinuierlich dabei, Mobilität, Lebensqualität und Teilhabe im Alltag zu sichern. Die Förderbereiche umfassen insbesondere Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales und tragen dazu bei, eine wohnortnahe Versorgung bedürftiger Menschen zu etablieren. Anträge können jederzeit eingereicht werden, da keine fixe Frist besteht (gültig seit 01.01.2013).

Die Förderung richtet sich an Institutionen mit entsprechender fachlicher Qualifikation für Mobile Hilfsdienste. Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung sind ein überzeugendes Unternehmenskonzept, eine transparente Bilanz und Rechnungslegung, ein aussagekräftiger Tätigkeitsbericht sowie eine rechtsverbindliche Leistungsvereinbarung mit dem Land Vorarlberg. Interessierte Vereine und Träger erstellen die geforderten Unterlagen, um den Zuschuss für die Umsetzung mobil erbrachter Betreuungsleistungen zu beantragen. Durch diese maßgeschneiderte Zuwendung wird eine flächendeckende Versorgung mit hauswirtschaftlichen, sozialen Betreuungsangeboten gewährleistet und der Zugang zu pflegerischen Hilfen für besonders schutzbedürftige Personen gefördert.

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